Falle in der Investment-Steuer-Reform 1.1.2018: Selbst handeln um Verluste zu vermeiden kann erforderlich werden

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz (InvStRefG). Zentraler Bestandteil dieser Reform ist unter anderem die Besteuerung von inländischen und ausländischen Fonds nach gleicher Systematik.

Daher gelten alle Investmentfondsanteile, die sich per 01. Januar 2018 im Depot eines Anlegers befinden, als neu angeschafft. Es finden somit ein fiktiver Verkauf sowie Kauf der jeweiligen Gattung statt, sofern und sobald durch die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die entsprechenden Bewertungskurse zum 31. Dezember 2017 sowie weitere Informationen zur Verfügung gestellt wurden.

Diese automatischen Transaktionen verändern weder Ihren verfügbaren Betrag noch fallen hierfür Gebühren oder Steuern an.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie Fondsanteile, welche vor dem 01. Januar 2018 erworben wurden und für die zum Zeitpunkt Ihres Verkaufs kein Bewertungskurs zum 31. Dezember 2017 durch die jeweilige KVG übermittelt wurde, verkaufen, kommt es im Rahmen Ihrer Abrechnung zu einer Pauschalversteuerung. Das bedeutet, dass der Fiskus annimmt, dass im Verkaufspreis des Fonds pauschal 30 Prozent Gewinn enthalten wären.

Das wird natürlich praktisch nie stimmen – manches Mal sind weniger Gewinne enthalten, manches Mal auch mehr.

Sofern ein aktueller Bewertungskurs per 31. Dezember 2017 (Tag der fiktiven Veräußerung) durch die KVG nachgeliefert wird, erfolgt eine automatische Korrektur der entsprechenden Abrechnung.

Ansonsten müssen Sie selbst und Ihr Steuerberater selbst tätig werden und eine entsprechende Korrektur vornehmen.

Mehr zur Investmentsteuerreform finden Sie unter www.ffb.de/investmentsteuer

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Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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