Lebensversicherung optimieren: Wir zeigen Ihnen die 3 wichtigsten Schritte

Zusammenfassung: Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen handelt es sich häufig um die größten Kapitalanlagen im Leben eines Deutschen. Mehrere Hundertausend Euro kommen zum Ablauf oft zusammen. Schließlich wird meist viele Jahrzehnte eingespart und es soll die Rentenphase spürbar aufgebessert werden.

Doch nach dem Vertragsabschluss kümmert sich meist niemand mehr um den Vertrag. Dabei können mit einer geschickten Vorgehensweise leicht einige Tausend Euro mehr herausgeholt werden. Wir zeigen Ihnen in 3 Schritten wie Sie Ihren bestehenden Vertrag optimieren können.

Inhalt

Schritt 1: Wenn der Vertrag noch einige Jahre läuft

1.1 Ratenzahlung einstellen?

1.2 Zusatzschutz notwendig?

1.3 Dynamik noch sinnvoll?

Schritt 2: Die Auszahlung steht kurz bevor

2.1 Kapital oder Rentenzahlung?

2.2 Steigende Rente wählen?

2.3 Auszahlung stückeln oder nach hinten schieben?

Schritt 3: Fondsgebundene Verträge optimieren

3.1 Sind Garantien vorhanden?

3.2 Anlagestrategie / Asset Allocation

3.3 Lebensversicherung / Rentenversicherung prüfen lassen

Schritt 1: Wenn der Vertrag noch einige Jahre läuft

Sie haben Ihre Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor einigen Jahren abgeschlossen und es sind auch noch einige Jahre, bis eine Auszahlung bevor steht. Das ist der richtige Zeitpunkt, um einige Punkte des Vertrages zu überprüfen. Vielleicht hat sich Ihre Situation geändert oder der ein oder andere Punkte war noch nie wirklich sinnvoll. Legen Sie los!

1.1 Ratenzahlung einstellen?

Die übliche Einzahlungsweise bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in Deutschland ist die monatliche Zahlweise. Besonders wenn man jung ist und vielleicht noch geringere Einkommen erzielt, geht es möglicherweise auch gar nicht anders.

Aber mit den Jahren nimmt häufig das Gehalt zu und die Möglichkeit, die Einzahlungen jährlich zu leisten, würde bestehen. Bei älteren Verträgen ist das eine Option, denn diese hatten oftmals einen Aufschlag von zum Beispiel 5 % bei monatlicher Ratenzahlung. Wer auf jährliche Zahlweise umstellt, kann sich dieses Geld leicht sparen.

Die Stiftung Warentest / Finanztest hat in der Ausgabe 10/2018 nachgerechnet: Wer jeden Monat 100 Euro in eine Lebensversicherung einzahlt und 5 Prozent Ratenzuschlag entrichtet, spart jedes Jahr 60 Euro – falls er von monatlicher auf jährliche Zahlweise umstellt. Nach 30 Jahren und einer Verzinsung von 2 Prozent sind das letztlich 2.500 Euro Ersparnis.

Bei neueren Verträgen ist das allerdings selten der Fall; meist gibt es dort keinen Ratenaufschlag mehr. Aber fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, vielleicht haben Sie einen älteren Vertrag mit dieser Optimierungs-Möglichkeit.

1.2 Zusatzschutz notwendig?

Rentenversicherungen und Lebensversicherungen (Private Rentenversicherung, Basisrente, Riesterrente) sind komplexe Produkte die die Menschen meist über Jahrzehnte begleiten und verschiedene Lebensphasen abdecken. Zur reinen  Ansparung für die Rente wurden deshalb über die Jahre viele Zusatzleistungen entwickelt und integriert. Manche sind sinnvoll, manche unnötig und manche passen nur in bestimmte Lebensphasen.

Wenn zusätzlich Bausteine abgewählt werden, entfallen die dadurch bedingten Kosten. Sie sparen mehr für die Altersvorsorge an. Prüfen Sie also, ob alle in Ihrer Rentenversicherung / Lebensversicherung enthaltenen Optionen noch zu Ihrer Situation passen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Häufig ist ein Berufsunfähigkeitsschutz (BU) integriert. Dieser kann eine tatsächliche BU-Rente beinhalten oder die Zahlung der Beiräge in die Lebensversicherung, sollte man berufsunfähig werden. Meist ist dieser Schutz sinnvoll und sollte beibehalten werden. Nur falls Ihr BU-Schutz anderweitig schon gut abgedeckt ist kann man über die Kündigung nachdenken.

Erhöhung bei Unfalltod: Die Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zahlen bei Tod der versicherten Person eine Todesfallsumme aus. Bei manchen Tarifen verdoppelt sich dieses Summe, falls der Tod durch einen Unfall verursacht wurde. Das macht meist keinen Sinn, denn weshalb sollten die Hinterbliebenen mehr Geld benötigen, weil jemand wegen eines Unfalles verstirbt?

1.3 Dynamik noch sinnvoll?

Viele Menschen sparen jahrzehntelang in die Lebensversicherung oder Rentenversicherung ein. Durch die Preissteigerung sind aber die zum Beispiel 500 Euro zu Beginn bei 2 Prozent Inflation nach 10 Jahren nur noch ca. 400 Euro wert. Um das auszugleichen macht eine automatische Beitragserhöhung, im Fachjargon „Dynamik“ genannt, durchaus Sinn. Auch wer zu Beginn noch nicht ausreichend sparen kann, wird mithilfe der Dynamik über die Jahre zu einer angemessenen Beitragshöhe und damit zur angemessenen Rente, sanft hingeführt.

Dynamik: führt über Jahrzehnte zu sprunghaft höheren Renten. In den letzten 10 Jahren abwählen.

Die höheren Beiträge erhöhen dann Todesfallsummen, Berufsunfähigkeitssummen und Auszahlungsbeiträge; immer ohne etwaige Gesundheitsprüfungen.

Man muss jedoch wissen, dass jede Erhöhung durch eine Dynamik wie der Abschluss eines neuen Vertrages betrachtet wird; es fallen also entsprechende Abschlusskosten an. Um die Abschlusskosten aufzuholen und dem Kapital die Möglichkeit zu geben, Gewinne zu erzielen, muss noch eine bestimmte Rest-Vertragslaufzeit gegeben sein.

Mit Annahmen zur erreichten Rendite und zu Kosten kann man nun einen Zeitraum ausrechnen, ab wann es keinen Sinn mehr macht, über die Dynamik die Sparbeiträge zu erhöhen. Die Faustformel ist 10 Jahre anzunehmen. Man sollte also 10 Jahre oder weniger vor Auszahlung des Kapitals oder Beginn der Rentenzahlungen keine Dyanmik-Erhöhungen mehr durchführen lassen. Ein Schreiben an Ihre Versicherungsgesellschaft reicht aus.

Schritt 2: Die Auszahlung steht kurz bevor

Bestimmt der schönste Zeitpunkt im Verlauf einer Rentenversicherung oder Lebensversicherung: die Auszahlung steht an, es klingelt in der Kasse. Allerdings stehen nun noch einige Entscheidungen an um die optimalen Zahlungen auf dem Konto verzeichnen zu können.

2.1 Kapital oder Rentenzahlung?

Bei älteren Lebensversicherung musste nichts entschieden werden: zum festgesetzten Auszahlungszeitpunkt wurde die die verzinste Summe ausgezahlt.

Modernere Verträge lassen Spielräume. Zum einen kann der Auszahlungszeitpunkt verschoben werden – vielleicht auf einen Zeitpunkt, zu dem der Steuersatz niedriger ist, weil man schon in Rente gegangen ist und einen niedrigeren Steuersatz hat. Oder man hat die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und Verrentung des Kapitals.

Wer sich sein Kapital auf einmal auszahlen lässt hat plötzlich eine hohe Summe Geld auf dem Konto. Das macht flexibel, denn die Verwendung kann frei entschieden werden. Das Wohnmobil oder der lang ersehnte Wintergarten vielleicht? Außerdem bleibt möglicherweise etwas von dem Geld über und kann später vererbt werden. Die Kapitalauszahlung ist häufig die erste Wahl.

Wer jedoch auf eine monatliche Aufbesserung seiner Renten- oder Pensionsbezüge angewiesen ist, setzt besser auf die Verrentung des Kapitals. Die Versicherer nehmen dazu die im Vertrag befindliche Kapitalsumme und berechnen daraus nach versicherungsmathematischen Regeln eine lebenslange, meist monatliche, Rentenzahlung. Besonders die Eigenschaft „lebenslang“ ist attraktiv, denn während Kapital auch aufgezehrt sein kann wenn man noch lebt, wird die Rente tatsächlich auch noch zum 100. Geburtstag und darüber hinaus gezahlt.

Grundsätzlich hören die Rentenzahlungen bei Tod auf; es können jedoch meist Mindestrentenzeiten (zum Beispiel wird die Rente mindestens 10 Jahre gezahlt; auch falls die Person schon nach 7 Jahren Rentendauer verstirbt) vereinbart werden. Häufig lässt sich auch eine Auszahlung des Restkapitals vereinbaren, das zum Todeszeitpunkt noch im Vertrag ist.

Steuerliche Behandlung bei Kapitalauszahlung von Verträgen mit Abschluss vor 2005: Bei den sogenannten Altverträgen gilt für die Kapitalauszahlung, aus heutiger Sichtweise, ein ganz besonderes Schmankerl. Nicht nur, dass schon während der kompletten Vertragslaufzeit keine Kapitalertragssteuern abgeführt wurden, sondern auch für die Kapitalauszahlung zum Ende gilt die komplette Steuerbefreiung. Lief ein Vertrag über 30 oder mehr Jahre, können schnell 50.000 oder 100.000 Euro Gewinn angefallen sein; dieser wird bei Altverträgen unversteuert ausgezahlt. Bei aktuellen Verträgen wären darauf bis zu 28.000 Euro Abgaben zu entrichten.

Die Vorraussetzungen für die komplette Steuerbefreiung der Kapitalauszahlung bei Verträgen mit Abschluss bis 31.12.2004:

– Laufzeit war mindestens 12 Jahre

– es wurden mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt

– die Todesfallsumme beträgt mindestens 60 Prozent der Beiträge

Ansonsten gelten 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlage und Kirchensteuer auf den Gewinn, oder, falls der persönliche Steuersatz darunter liegt, dieser.

Steuerliche Behandlung bei Kapitalauszahlung von Verträgen mit Abschluss nach 1.1.2005: Es muss nur die Hälfte des Gewinnes mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, also selbst beim höchsten Steuersatz ist das geringer als die sonst übliche Abgeltungssteuer.

Die Vorraussetzungen für die günstige Halbeinkünfteverfahren zur Besteuerung der Kapitalauszahlung bei Verträgen mit Abschluss nach 31.12.2004:

– die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt

– die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren erfolgt (bei ab 2013 abgeschlossenen Verträgen 62 Jahre)

– bei Abschluss ab 1.4.2009 mindestens 50 Prozent der Beitragszahlung als Todesfallsumme verbeinbart ist

Ansonsten gelten auch hier 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlage und Kirchensteuer auf den Gewinn, oder, falls der persönliche Steuersatz darunter liegt, dieser.

Steuerliche Behandlung von Rentenzahlungen: Wer statt der Kapitalauszahlung die Verrentung wählt kann ebenfalls mit erheblichen steuerlichen Erleichterungen rechnen. Es handelt sich um das Ertragsanteilsverfahren, was einen relativ geringen Anteil der Rentenauszahlung an Gewinn als Berechnungsgrundlage annimmt und entsprechen eine sehr niedrige Besteuerung der Renten ergibt. Der zu versteuernde Anteil ergibt sich aus einer Tabelle und dem Alter zu Rentenzahlungsbeginn – je älter man ist, umso geringer ist der Ertragsanteil und entsprechend die Besteuerung der Rente.

Hier ein Beispiel von Finanztest 10/2018: Ein 65jähriger erhält 2.400 Euro Rente jährlich aus einer privaten Rentenversicherung ausgezahlt. Der Ertragsanteil, also der Gewinnanteil der Auszahlung, wird laut Tabelle auf 18 Prozent, also 432 Euro, festgelegt. Wenn sein persönlicher Steuersatz bei 20 Prozent liegt muss er also 86 Euro im Jahr Steuern auf seine Rente in Höhe von 2.400 Euro zahlen.

2.2 Steigende Rente wählen?

Wer die Rentenzahlung wählt wird vom Versicherer wahrscheinlich nach der Rentenform gefragt. Man kann unterscheidet zwischen konstanter Rente, teildynamisch oder volldynamisch steigender Rente.

Konstante Rente würde dabei bedeuten, dann man lebenslang die gleich hohe Rente erhält: vorrausgesetzt, die Überschussanteile der Lebenversicherung bleiben konstant. Ansonst wird auch die konstante Rente entsprechend den Überschüssen des Versicherers schwanken. Außerdem sieht die konstante Rente natürlich keine Anpassung an die Inflationsrate vor; wer zum Beispiel 20 Jahre Rente bezieht, wird feststellen, dass die Inflationsrate einen Großteil der Rente zwischenzeitlich aufgefressen hat – in diesem Fall ca. 1/3 der Rentenzahlung bei 2% Inflation.

Meist ist deshalb eine ansteigende Rente die bessere Wahl. Teildynamisch bedeutet dabei leicht ansteigende Renten, volldynamisch bedeutet jährlich stärker ansteigende Rentenzahlungen.

Achtung: wer ansteigende Renten wählt, erhält zu Beginn eine geringere monatliche Rentenzahlung als bei konstanter Rente. Mit den Jahren steigen die Rentenzahlungen der dynamischen Varianten aber an und werden die konstante Rente ein- und überholen (wenn denn der Rentenbezieher ausreichend lange lebt).

2.3 Auszahlung stückeln oder nach hinten schieben?

Wie oben erwähnt gilt bei Kapitalauszahlungen für die meisten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, dass die erzielten Gewinne versteuert werden müssen. Die spannende Frage: mit welchem Steuersatz?

Sollten die Bedingungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt sein (wovon man bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen ausgehen kann), wird die Hälfte des Gewinnes mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Und genau hier macht es Sinn zu prüfen, denn meist ist der persönliche Steuersatz in der Erwerbsphase höher als in der Rentenphase. Würde die Auszahlung also im letzten Erwerbsjahr erfolgen, könnte die Verschiebung der Auszahlung auf das erste Rentnerjahr sinnvoll sein.

So mancher Vertrag lässt übrigens auch Teilauszahlungen zu. Damit kann man die Auszahlung auch auf mehrere Jahre verteilen. Der Vorteil: die dann kleineren Auszahlungen treiben den persönlichen Steuersatz nicht so stark in die Höhe wie die Einmalauszahlung, die nicht selten dazu führt, dass der Spitzensteuersatz Anwendung findet.

Moderne Policen lassen sogar einen Auszahlplan zu, also die regelmäßige und automatische Entnahme von Kapital.

Schritt 3: Fondsgebundene Verträge optimieren

Seit der Jahrtausendwende sind fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen immer stärker zum Einsatz gekommen. Bei langfristiger Anlage sind dort die Gewinnaussichten deutlich höher als bei klassischen Lebensversicherungen, da Schwankungen der Fonds zugunsten höhere Renditen in Kauf genommen werden können.

Doch die Fonds der Fondspolicen sollten immer wieder überprüft werden. Möglicherweise sind die Fonds nicht mehr so gut wie früher, thematische Schwerpunkte wurden gewählt, die heute so nicht mehr attraktiv sind oder die Versicherungsgesellschaft bietet neuere, attraktivere Fonds an.

Dabei sind die richtigen Fonds wichtig: Finanztest rechnet in seiner Ausgabe 10/18 vor, dass ein Sparer, der monatlich 200 Euro investiert, bei 3 Prozent Rendite nach 20 Jahren auf ein Vermögen von 65.824 Euro käme. Bei 4 Prozent Rendite wären es 73.599 Euro, bei 5 Prozent sogar 82.549 Euro.

Dabei ist der Fondswechel in der Fondspolice besonders attraktiv, denn meist ist mindestens ein Wechsel pro Jahr kostenlos. Bei vielen Verträgen sind 6, 12 oder noch mehr Wechsel pro Jahr gratis. Außerdem gilt, dass ein Fondswechsel innerhalb der Fondspolice keine Versteuerung auslöst. Im normalen Fondsdepot gilt ein Fondswechsel als Verkauf- und Kauf von Investmentfondsanteilen. Fallen beim Verkauf Gewinne an, so greift die Abgeltungssteuer zu und vermindert das frisch anzulegende Kapital.

3.1 Sind Garantien vorhanden?

Bei Fondspolicen wird das eingezahlte Geld – nach Abzug der Kosten – in Investmentfonds angelegt. Da Investmentfonds Kursschwankungen unterliegen, bieten die Versicherungen zusätzlich noch Garantiebausteine an. Zum Beispiel wird garantiert, dass zu Rentenbeginn mindestens 100 Prozent der eingezahlen Beiträge im Vertrag sind (das ist zum Beispiel bei Riesterverträgen die gesetzliche Vorgabe, Fachbegriff Kapitalgarantie).

Andere Garantiestufen sind zum Beispiel 70, 80 oder 90 Prozent der eingezahlten Beiträge.

Was sich gut anhört, ist in der Praxis meist nachteilig. Denn bei 20, 30 oder 40 Jahren Laufzeit sollte jede einigermaßen vernünftige Fonds-Strategie dazu führen, dass mehr Kapital als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.

Trotzdem werden Garantien gerne eingesetzt. Bei Garantieverträgen ist es so, dass ein Teil der Beiträge genauso wie in der klassischen Lebensversicherung angelegt wird – und zwar genau soviel, dass das garantierte Kapital zu Rentenbeginn so hoch ist wie die gesamten Einzahlungen.

Beim heute erlaubten Höchstrechnungszinssatz (Garantiezins) von nur 0,9 Prozent sind das häufig 70 oder noch mehr Prozent des Anlagekapitals. Nur noch die restlichen 10 bis 30 Prozent werden überhaupt in die Investmentfonds angelegt. Vereinfacht kann man sich also merken, dass bei Kapitalgarantie gilt, dass bereits 70 oder mehr Prozent des Kapitals stark sicherheitsorientiert angelegt sind und deshalb die Aktienquote höher sein darf.

3.2 Anlagestrategie / Asset Allocation

Wenn noch mehr als 5 Jahre bis Rentenbeginn zur Verfügung stehen, sollte die Aktienquote hoch sein. Damit kann man langfristig die höchsten Renditen sowohl für das vorhandene Kapital als auch für laufende Sparbeträge (Cost-Average-Effekt) erwarten.

Für Verträge ohne Garantien gilt: Aktienquote zwischen 80 und 90 Prozent; die restlichen Anteile in Rentenfonds.

Für Verträge mit Garantien gilt: Sie haben ohnehin schon einen relativ hohen Anteil an sicher angelegtem Kapital. Sie können also in dem von Ihnen zu bestimmenden Investmentfonds-Vermögen 100 Prozent Aktienquote wählen.

In den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn sollte die Aktienquote sukzessive verringert werden. Bei vielen Anbietern gibt es ein Ausstiegs-Management, das genau diese Aufgabe übernimmt. Sollte Ihr Vertrag kein Ausstiegsmanagment bieten, müssen Sie manuell jährlich die Aktienqoute ändern, zum Beispiel in

* 80 Prozent Aktien 5 Jahre vor Ablauf

* 65 Prozent Aktien  4 Jahre vor Ablauf

* 50 Prozent Aktien  3 Jahre vor Ablauf

* 35 Prozent Aktien  2 Jahre vor Ablauf

* 20 Prozent Aktien  1 Jahre vor Ablauf

3.3 Lebensversicherung / Rentenversicherung prüfen lassen

Wie Sie gesehen haben kann bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen viel optimiert werden. Bei Fondspolicen sollten zusätzlich auch die Fonds regelmäßig geprüft werden. Die Optmierungen sind schnell viele Tausend Euro wert.

Sprechen Sie mit dem Vermittler Ihres Vertrages – meist Ihr Bankberater, Versicherungsagent oder Versicherungsmakler. Für bei Grünes Geld abgeschlossene Verträge bieten wir ein kostenloses Beratungsgespräch pro Jahr an sowie die kostenlose Telefon-Hotline, bei der wir alle Fragen zu den bei uns abgeschlossenen Verträgen behandeln.

Wenn Sie keine Betreuung mehr für Ihren Vertrag haben können Sie sich gerne ebenfalls bei uns melden. Einfache Fragen beantworten wir kostenlos; die komplette Überprüfung Ihres Vertrages bieten wir gegen eine günstige Pauschale (abhängig von Ihrem Vertrag) an.

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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