Windkraft Beteiligungen – meine 11 Tipps für eine nachhaltige Investition

Windkraft-Beteiligungen stellen das perfekte Investment in Erneuerbare Energien dar. Denn mit mehr als 29.213 installierte Anlagen hat Windenergie das Experimentierfeld längst verlassen. Die ausgereifte Windkrafttechnologie verspricht außerdem Anlegern beste Chancen auf attraktive Erträge.

Vorreiter in Sachen Windenergie sind allerdings nicht die windreichen Küstenländer Europas, sondern  China und die USA. Beide Staaten haben einen hohen Energiebedarf und ausreichend Flächen für große Windparks. Dennoch ist Windenergie auch in Deutschland stark gefragt.Im Konzept der Bundesregierung zur Energiewende spielt Windkraft eine zentrale Rolle. Denn mit Windenergie lassen sich die benötigten Mengen an klimafreundlicher Energie bereitstellen. Bis 2035 sollen nach Plänen der Bundesregierung 55 bis 60 Prozent unseres Stromverbrauchs aus  regenerativen Quellen kommen.

Eine Entwicklung, die sich auch viele Anleger zu Nutze machen und ihr Geld in Windkraft anlegen möchten – ökologisch, sicher und rentabel. Doch wie bei jeder Geldanlage, ergeben sich auch bei Windkraftbeteiligungen vielfältige Fragen. Grünes Geld, erfahrener Experte für Investements in Erneuerbare Energien hat daher die elf wichtigsten Fragen zum Thema Windkraft zusammengestellt.

Wie funktioniert eine Windkraft Beteiligung eigentlich?

Bild einer Windturbine mit roten Flugsicherheits-Bemalungen
Basis der Windkraft Beteiligungen: Windturbine (Foto: Grünes Geld GmbH)

Am Anfang steht die Idee, dass sich mehrere Hundert Anleger zusammenschließen, um gemeinsam mehrere WindkraftAnlagen zu betreiben. Diese Windkraftanlagen produzieren Strom, der zu einer festgelegten Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in das Stromnetz eingespeist.

Die Höhe der Vergütung hängt vom Zeitpunkt des Anschlusses der Windkraftanlage an das Stromnetz ab und ist für 20 Jahre konstant.

Das gilt für Deutschland, wo die Höhe der Einspeisevergütung mittlerweile mittlerweile über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt wird. Aber auch andere europäische Länder – wie beispielsweise Frankreich, die skandinavischen Länder oder die Benelux-Staaten haben ähnliche Gesetze. Teilweise sind jedoch die Förderdauer anders, wie zum Beispiel in Finnland oder Frankreich oder die Förderhöhe ist an die Inflationsrate gekoppelt (Frankreich).

Formell beteiligt sich der Anleger meist als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft, kurz KG. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, nutzt er dazu üblicherweise eine Treuhand-Gesellschaft, die den kostspielige Gang zum Notar vermeidet.

Der Anleger ist direkt an den Windkraft-Anlagen beteiligt, ihm gehört also ein Teil der Anlage. Entsprechend verfügt er über ein volles Mitspracherecht, bei größeren Fragen entscheiden  alle Anleger gemeinsam.

Alternativ dazu gibt es auch die Möglichkeit, sich per Darlehen an einer Windkraft Beteiligungen anzuschließen. Die Mitsprache- und Informationsrechte sind dann sehr eingeschränkt, die Kostenbelastung für ein Darlehensmodell sind jedoch niedriger als bei einer klassischen Beteiligung als Kommanditist.

Welchen Standort sollten die Windenergie Kraftwerke haben?

Windkraftwerke stehen entweder auf dem Land (sogenannte Onshore Kraftwerke) oder auf dem offenen Meer (Offshore Kraftwerke). Sie werden meist in Deutschland, in anderen Ländern Europas wie Finnland oder Frankreich, in den USA und in China betrieben. Nach Recherchen von Volker Quaschning, hat China mit 210 Gigawatt (GW) derzeit die höchste installierte Windkraftleistung, gefolgt von den USA mit 96 GW und Deutschland auf dem dritten Rang mit 59 GW.

Private Anleger können aktuell nur in Onshore-Kraftwerke (auf dem Land) investieren. Die Offshore-Projekte (auf dem Meer) sind so kostspielig und risikoreich, dass sie derzeit nur von großen Konzernen und Energieversorgern entwickelt und betrieben werden.

Interessante Beteiligungsmodelle sind nur in politisch stabilen Ländern sinnvoll, beispielsweise in Deutschland, Frankreich oder in skandinavischen Ländern wie Dänemark oder Finnland. Die genaue Auswahl der Standorte bestimmen die Betreiber der Projektes aufgrund von Winddaten, Einkaufspreisen sowie ökologischen und finanziellen Aspekten.

Es sind oft stillstehende Windräder zu sehen – ist das ein Verlustrisiko?

Wer oft über Land fährt, sieht auch stillstehende Windräder. Und das, obwohl offensichtlich Wind weht. Windräder können aus drei Gründen stillstehen:

  • natürliche Gründe (zu wenig Wind, Schattenwurf)
  • Wartungsarbeiten oder Kontrollen
  • Netzüberlast

Zu wenig Wind kann übrigens auch dann vorliegen, wenn sich Windräder in der Nachbarschaft drehen. Gerade bei schwachem Wind kann es vorkommen, dass er für ein paar Anlagen noch reicht, bei anderen Anlagen gerade nicht mehr. Oder aber die Steuerung schaltet die Windräder wegen der Flaute ab und testet durch zyklisches Anschalten ausgewählter Anlagen, ob doch genug Wind vorliegt.

Beim Schattenwurf ist es so, dass eine Windkraftanlage ein Gebäude oder einen Stall verdunkelt, so dass die Menschen und Tiere gestört werden. Da die Anlagen immer einen gewissen Abstand zu Gebäuden haben, kommt dieser Effekt aber nur an wenigen Tagen im Jahr vor. Kommt der Schattenwurf häufiger als 30 Stunden im Jahr oder 30 Minuten an einem Tag vor, werden die Windanlagen automatisch abgeschaltet.

Die routinemäßige Wartung führt in der Regel zu ein bis zwei Tagen Stillstand pro Jahr. Dazu kommen Abschaltungen per Fernwartung, um bestimmte Kontrollen durchzuführen. Natürlich müssen auch Reparaturen durchgeführt werden, die ebenfalls zu Stillstand führen.

Diese Gründe für einen Stillstand werden in der kaufmännischen Kalkulation der Windkraft Beteiligungen berücksichtigt. Der dritte Grund des Stillstandes ist für den Betreiber finanziell irrelevant: die Abschaltung wegen Überlastung des Netzes. In diesem Fall müssen die Einspeisevergütungen durch den Netzbetreiber ausgeglichen werden, ganz so, als ob die Anlage durchgelaufen wäre.

Viele Projekte sind auf 20 Jahre konzipiert, aber solange hält die Technik doch gar nicht durch!

In der Tat sind viele Windkraft-Beteiligungen auf 20 Jahre konzipiert. Das hängt mit der Förderung zusammen, die das Erneuerbare Energien Gesetz in Deutschland festlegt. Hier ist eine Förderung für 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme vorgesehen.

In manchen Projekten wird davon ausgegangen,  dass in 20 Jahren die Abbaukosten gleich den Restwerten sind und lässt die Kalkulation dann enden. Andere veranschlagen aber auch einen geplanten Betrag für die Rückbaukosten.

In der Realität ist es allerdings so, dass die meisten Anlagen auch nach der Förderdauer noch weiter betrieben werden. Der produzierte Strom wird dann über die Strombörse verkauft. Hier wird in 20 Jahren sehr wahrscheinlich ohnehin ein höheres Preisniveau  herrschen, als die Förderung garantiert. Zusatzgewinne sind an dieser Stelle also durchaus möglich – aber nicht garantiert.

Die Betriebsdauer der Anlagen wird auch deshalb wahrscheinlich länger als 20 Jahre sein, weil oftmals in dieser Zeit ein „Repowering“ vorgenommen wird. Das bedeutet, dass die Anlage grundsätzlich überholt wird und einen höheren Stromertrag erhält. Es ist deshalb wichtig, dass etwaige Pachtverträge für den Standort eine Verlängerungsoption vorsehen oder ohnehin über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurden. Ohne Repowering kann mit einer Betriebsdauer von ungefähr 25 Jahren kalkuliert werden. Mit Repowering ist eine wesentlich längere Betriebsdauer möglich – je nach dem, wann das Repowering statt findet.

Was passiert, wenn der Hersteller der Windkrafträder pleite geht?

Durch den Insolvenzfall des Windkraftbetreibers Prokon Anfang 2014 bewegt diese Frage viele Anleger. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Prokon-Pleite nicht durch die Windkraftanlagen, sondern viel mehr durch eine Reihe von Management-Fehlern verursacht wurde. Schließlich hatte Prokon auch viel Kapital in Projekte außerhalb des Windkraftsektors investiert. In der Folge hat sich übrigens die Werthaltigkeit der insgesamt 318 Windkraftanlagen gezeigt, denn den Anlegern bliebe trotz der Insolvenz rund die Hälfte Ihres Kapitals erhalten. Prokon ist mittlerweile eine Genossenschaft geworden und hat zufriedene Stromkunden und Mitglieder.

Generell erweisen sich Windkraft-Beteiligungen als recht sichere Sachwerte: Wenn der Hersteller einer Windenergie-Anlage vor Abnahme der Anlage seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, passiert dem Projekt in der Regel nichts – denn die größten Zahlungen werden meist erst nach Abnahme geleistet.

Wenn die Windkraftanlagen bereits in Betrieb sind und der Hersteller kann seinen Verpflichtungen für Wartung und Inspektion nicht mehr nachkommen, besteht die Möglichkeit, die noch benötigten Dienstleistungen durch herstellerunabhängige Service-Unternehmen zu beziehen. Ersatzteile können in aller Regel auch von anderen Anbietern nachgefertigt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist auch hier das Repowering innerhalb von Windkraft Beteiligungen. Das bedeutet, dass am bereits erschlossenen Standort Generatoren und Rotoren eines anderen Herstellers eingesetzt werden. Diese können durch den höheren Wirkungsgrad die Gesamtbilanz sogar erhöhen.

Kann ich damit auch Steuern sparen und die Abschreibungen gelten machen?

Mit Windkraft-Beteiligungen lassen sich Steuer-Stundungseffekte erzielen. Die steuerliche Belastung wird also in die Zukunft verschoben, so kann das Geld in der Zwischenzeit „arbeiten“.

Für die Windkraftbeteiligung wird in aller Regel eine Gesellschaft (meist GmbH & Co. KG) gegründet, innerhalb welcher die Abschreibungen der Windkraft Anlagen steuerlich geltend gemacht werden. Insofern werden also steuerliche Mittel zur Optimierung genutzt, allerdings auf Ebene der Gesellschaft und damit indirekt auch auf Ebene des Anlegers.

Wie sicher ist eine Windkraftbeteiligung?

Durch die Absicherung der Einnahmen mit Hilfe des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) kann prinzipiell eine hohe Sicherheit erreicht werden. Schließlich lassen sich damit die Einnahmen über 20 Jahre hinweg recht genau kalkulieren.

Bei den Windrädern selbst handelt es sich um eine weltweit häufig eingesetzte, bewährte Technik. Auch in Deutschland sind mittlerweile fast 30.000 Windkraftanlagen installiert. Man kann deshalb die Wartungs- und Reparaturkosten gut abschätzen und in der Kalkulation bereits berücksichtigen.

Größtes Risiko sind windschwache Jahre, in denen bis zu 30% weniger Energie als im Durchschnitt erzeugt wird. Kommen mehrere windschwache Jahre in Folge, kann es sein, dass die Ausschüttungen an den Anleger in einzelnen Jahren reduziert oder ganz ausgesetzt werden.

Im Extremfall reichen die Einnahmen aus dem Verkauf des Windstroms nicht mehr aus um Bankkredite zu bedienen, was zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Windkraft Beteiligung führen kann.

Wichtig ist es deshalb auf Konzepte und Anbieter zu setzen, die ein solches Problem kennen und das Risiko reduzieren. Das kann zum Beispiel durch den Aufbau von ausreichend großen Liquiditäts-Puffern geschehen, die schwache Windjahre ausgleichen.

Die Förderungen werden immer stärker gekürzt. Rechnet sich dann noch eine Windkraftbeteiligung?

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kürzung der Einspeisevergütung nicht rückwirkend gilt. Alle Anlagen, die bereits am Netz angeschlossen sind, sind also von Kürzungen nicht betroffen.

Generell gilt der zum Zeitpunkt des Netzanschlusses gültige Einspeisetarif. Dieser bleibt für die volle Förderdauer garantiert. Nur neue Windkraft-Beteiligungen in der Zukunft können von Kürzungen betroffen sein und müssen diese in ihren Kalkulationen berücksichtigen.

Eine große Umstellung in Deutschland gab es 2016 mit der Einführung des sogenannten Ausschreibungsverfahrens. Dabei gibt ein Projektierer eine Einspeisevergütung selbst vor, für die er ein Projekt errichten würde. Ist dieser Betrag im Bieter-Verfahren der niedrigste, erhält er den Zugschlag, muss das Projekt umsetzen und erhält dafür seine selbst angebotene Einspeisevergütung ausgezahlt.

Ein Freund von mir hat mit Windkraft vor 15 Jahren viel Geld verloren. Passiert mir das auch?

Bei Windkraft Beteiligungen der ersten Generation wurden als Kalkulationsgrundlage die durchschnittlichen Windstärken der zehn vorausgegangenen Jahren herangezogen. Wie sich zeigte, waren die 1990er Jahre überdurchschnittlich starke Windjahre.

Hinzu kamen teilweise messtechnische Fehler. So wurden beispielsweise die Winde in einer anderen Höhe herangezogen als dann die Höhe des später errichteten Windrades tatsächlich war. In der Folge konnten die Windanlagen weniger Strom abliefern und hatten niedrigere Einnahmen als ursprünglich geplant. In einigen Fällen führte das dazu, dass Kredite der Banken nicht mehr bedient werden konnten und die Gesellschaften insolvent wurden.

Mittlerweile verfügen die Anbieter von Windkraft-Anlagen über weitreichende Erfahrungen. darüber hinaus wurden die Methoden deutlich verbessert, so dass diese Risiken kaum noch bestehen.

Sind denn die Kosten bei den Produkten nicht viel zu hoch?

In der Tat wird immer wieder vor hohen Kosten bei Beteiligungen und Projekten gewarnt. Die Erstellung aussagefähiger Prospekte, Gutachten sowie Verwaltung und Vertrieb kosten in der Tat viel Geld. Auch die grundsätzlich positive, gesetzliche Regulierung kann nur mit erhöhten Kosten bei den Projekten umgesetzt werden.

Aufgrund der Investitionsvolumen von teilweise mehr als 100 Millionen Euro relativieren sich diese Kosten allerdings. Letztlich sind die in Aussicht gestellten Renditen bei Windkraftbeteiligungen von aktuell 4 bis 6 Prozent eine Betrachtung „nach Kosten“ und im Vergleich zum eingegangenen Risiko attraktiv.

Wie sieht denn der Ausstieg bei Windkraftbeteiligungen aus?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Ausstieg aus Windkraft-Beteiligungen geregelt oder geplant sein kann.

Frühe Windkraft-Beteiligungen hatten praktisch immer Laufzeiten, die analog zu den gesetzlichen Förderdauern angelegt waren – also rund 20 Jahre. Dabei wurde kalkuliert, dass der Rückbau der Windkraftanlagen durch den zu erzielenden Preis für das Material gedeckt würde.

In der Praxis werden Windkraft-Standorte, andenen die Anlagen 10, 15 oder 20 Jahre alt sind, meist gegen Windkraftanlagen neueren Typs ausgetauscht. Schließlich sind die Genehmigungen bereits erteilt, die Anschlüsse an das Stromnetz sind vorhanden und die exakten Windbedingungen sind bekannt. Neue Windturbinen (Repowering) können deutlich mehr Energie liefern bei niedrigeren Wartungskosten.

Bei Windkraft Beteiligungen, die von Beginn an nur auf kürzere Laufzeiten hin konzipiert wurden, wird ein Verkauf der Windkraftanlagen zum Ende der Laufzeit geplant. Es gibt bereits einen etablierten Zweitmarkt für Windkraftanlagen und die Nachfrage ist groß. Schließlich liegen für einige Jahr die tatsächlichen Ist-Daten der einzelnen Anlagen vor. Bau- oder Genehmigungs-Risiken sind ausgeschlossen.

Die Kalkulationsgrundlage ist also ideal. Besonders die sogenannten institutionellen Anleger, also zum Beispiel Versicherungen wie die Allianz oder Münchner Rück, wissen das zu schätzen und kaufen gerne Windenergie-Anlagen.

Mehr als elf Fragen zu Windkraft Beteiligungen?

Wer sich für eine Windkraft-Beteiligung interessiert, hat oft viele Fragen, die eine ausführliche Beratung erfordern. Grünes Geld, erfahrener Anbieter von nachhaltigen Geldanlage und Windenergie-Projekten kennt die Antworten und steht Anlegern mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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