Private Rentenversicherung Test

Wofür braucht man eigentlich eine private Rentenversicherung?

Kennen Sie Menschen, die in den 90er Jahren in den Ruhestand gegangen sind? Fragen Sie diese doch einfach einmal, was eine private Rentenversicherung ist. Oder wie sie privat für den Lebensabend vorgesorgt hätten. In den meisten Fällen werden Sie die Antwort erhalten, dass man das doch nicht machen brauchte – der Staat hätte die Vorsorge fürs Alter schon übernommen.

Für die Beamten gilt das sogar direkt; der Staat zahlt die Beamtenpensionen einfach aus dem laufenden Staatshaushalt. Bis heute werden dafür keine Rückstellungen gebildet, so wie das zum Beispiel ein privates Unternehmen tun müsste, wenn es Betriebsrenten zusagt.

Für Arbeiter und Angestellte galt damals, dass die gesetzliche Rentenversicherung für die Altersabsicherung sorgte. Und zwar in einer Höhe, die ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.

Dabei ist die gesetzliche Rente ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Einzahlungen in die Rentenkasse – geleistet durch Arbeitnehmer und Angestellte – direkt auf die Rentenbezieher umgelegt, also ausgezahlt werden. Es werden nur kleine Reserven gebildet, die für die Überbrückung von 1 oder 2 Monaten vorhalten. Grundsätzlich werden die Einnahmen aber gleich wieder ausgezahlt.

Das System funktioniert auch sehr gut, wenn ausreichend Einzahler im Verhältnis zu Rentenbezieher vorhanden sind. Noch 1962 wurde ein Rentner von 6 Beitragszahlern finanziert. Heute sind es nur noch 2,1 Beitragszahler, die einen Rentner finanzieren.

Die Folge: das Geld aus den staatlichen Systemen für die Rente reicht nicht.

Hier kommt die private Rentenversicherung zum Zuge. Bei ihr kann Geld eingezahlt werden, aus dem später eine monatliche Rente oder eine Kapitalabfindung gezahlt wird.

Zwei Vorteile ergeben sich grundsätzlich für eine private Rentenversicherung:

1.) Die Rentenzahlung geht bis ans Lebensende: auch wer sehr alt wird, braucht sich keine Sorgen machen.

2.) Der Staat fördert die privaten Rentenversicherungen durch den kompletten Verzicht auf eine Besteuerung in der Ansparphase und durch eine sehr niedrige Besteuerung in der Rentenphase.

Man kann mit einer privaten Rentenversicherung also Kapital aufbauen, welches Renditen erzielt und dann für eine lebenslange Rente (oder eine Kapitalauszahlung) genutzt wird. Meist ist es empfehlenswert innerhalb der privaten Rentenversicherung auf die fondsgebundenen Lösungen zu setzen, so dass man langfristig interessante Renditen erzielen kann.

Übrigens: Bei der hier vorgestellten privaten Rentenversicherung handelt es sich nicht um eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente. Während die private Rentenversicherung für praktisch jeden in Frage kommt, lohnen sich Riester-Rente oder Rürup-Rente nur in einigen Spezialfällen. Sprechen Sie uns gerne dazu an (—> Kontaktformular).

Welche weiteren Einsatzzwecke gibt es noch für private Rentenversicherungen?

Neben der wichtigsten Eigenschaft der privaten Rentenversicherung als Absicherungslösung für den Lebensstandard im Alter kann ein privater Rentenversicherungsvertrag auch für eine Reihe anderer Absichten genutzt werden.

1.) Nutzung als Kapitalanlage

Man kann die private Rentenversicherung auch nutzen, um einmalig Kapital anzulegen und dieses nach einer (meist längeren) Zeit wieder auszuzahlen. Die Kosten dafür sind im normalen Rahmen; Vorteile sind die meist höhere Rendite als bei Bankeinlagen wie Sparbrief, Festgeld oder Tagesgeldkonto. Die Flexibilität ist ebenfalls hoch; in aller Regel kann man binnen eines Monats über sein Geld verfügen. In der Ansparphase ist die steuerliche Situation interessant (keine Steuern), in der Auszahlphase sind die Kapitalauszahlung  (Halbeinkünfteverfahren) bzw. die monatliche Rentenzahlung (Ertragsanteilsbesteuerung) bei Beachtung der 12/62 Regel recht günstig. Die 12/62 Regel besagt, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hatte und man bei Auszahlung mindestens 62 ist. Ansonsten gilt die Abgeltungssteuer.

Berechungsbeispiel:

Anlage von 20.000 Euro, Anlage in Fonds mit 6% p.a. Wertentwicklung, Anlagedauer 20 Jahre
Ergebnis private Rentenversicherung
[unter Berücksichtigung aller Versicherungskosten; keine Steuern berücksichtigt; Tarif Helvetia Select]

57.168 Euro Guthaben

Ergebnis Wertpapierdepot
[unter Berücksichtigung Ausgabeaufschlag i.H.v. fünf Prozent einmalig; Depotgebühren lt. FFB Stand 22.2.17; Servicegebühr von 0,65 Prozent des Depotvolumens jährlich; keine Steuern berücksichtigt]

52.305 Euro Guthaben

(Alle Angaben ohne Gewähr und nur exemplarisch zu verstehen.)

Nicht berücksichtigt sind dabei die Steuern, die eine Anlage in einem Wertpapierdepot benachteiligen. Denn im Wertpapierdepot gilt die kontinuierliche Besteuerung mit Abgeltungssteuer, während bei der privaten Rentenversicherung 20 Jahre lang keine Steuern entrichtet werden müssen. Bei Kapitalauszahlung gilt beim Wertpapierdepot  erneut die Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) und bei der privaten Rentenversicherung, falls der Vertrag 12 Jahre Laufzeit hatte und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr beginnt, das in jedem Fall günstigere Halbeinkünfteverfahren.

2.) Nutzung zur Vererbung mit warmer Hand

Wer über ein größeres Vermögen verfügt und dieses Vererben möchte, kommt schnell mit der Erbschaftssteuer in Berührung. Je nach Verwandtschaftsgrad gilt dort nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Was darüber ist, unterliegt der Erbschaftssteuer (alles Wichtige zum Thema Erben hier).

Gerne wird deshalb schon zu Lebzeiten eine Schenkung angestrebt, d.h. man verschenkt sein Vermögen statt es zu vererben. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei der Erbschaft. Allerdings: 10 Jahre nach einer Schenkung kann eine neue Schenkung erfolgen, bei der die alte Schenkung nicht mehr angerechnet wird. Man kann also alle 10 Jahre seinen Erbschaftssteuer-Freibetrag ausnutzen.

Einziger Nachteil: das vererbte Geld ist tatsächlich vererbt und man kann es nicht mehr nutzen bzw. darüber bestimmen. Hier bieten manche Tarife einer privaten Rentenversicherung eine sehr elegante Lösung.

Als Vertragspartner (Expertenbegriff: Versicherungsnehmer) werden sowohl die Vererbende (z.B. Tante), als auch der Erbe (z.B. Neffe) eingetragen. Das Gute dabei: man kann das Verhältnis frei wählen, also zum Beispiel 99% des Vertrages gehören dem Erben, 1% bleibt aber bei der Vererbenden.

In der Konsequenz sind 99% des Kapitals verschenkt und zählen für den Schenkungsfreibetrag. Trotzdem kann der Beschenkte nicht frei über das Geld verfügen, da für jede Auszahlung aus dem Vertrag die Unterschriften aller Versicherungsnehmer benötigt werden.

Welche Formen von privaten Rentenversicherungen gibt es?

Man kann grundsätzlich die klassischen privaten Rentenversicherungen und die fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen unterscheiden. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren Abwandlungen davon entwickelt wie Indexpolicen oder klassische Varianten mit niedrigeren Garantien.

Klassische private Rentenversicherung

Sie ähnelt sehr der seit vielen Jahrzehnten in Deutschland gebräuchlichen Kapitallebensversicherung, bietet aber neben der Variante “Kapitalauszahlung” auch die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu beziehen (Leibrente).

Das Geld wird dabei dem Versicherungsunternehmen übergeben (Einmaleinzahlung oder monatliche Ansparung). Dieses legt das Geld nach bestimmten, sehr konservativen Regeln an. Damit konnten früher Anlageergebnisse von rund 4 bis 5 Prozent jährlich erzielt werden.

In der heutigen Niedrigzinswelt sind die Renditen viel niedriger geworden; häufig erreichen die Gesellschaften aktuell eine Gesamtverzinsung von 2 bis 3 Prozent.

Die Besonderheit: Bei Vertragsabschluss garantiert die Versicherung eine Mindestverzinsung in jedem einzelnen Jahr während der Laufzeit des Vertrages. Diese Mindestverzinsung gilt, und das ist über solche Zeiträume einmalig, häufig über mehrere Jahrzehnte. Bei einer dreißigjährigen Frau mit Rentendauer zum Beispiel bis 85 Jahre, wäre das ein Zeitraum von immerhin 55 Jahren.

Aktuell ist der Garantiezins bei 0,9 Prozent auf den sogenannten Sparanteil, also auf die Einzahlung minus der Kosten.  Da die Versicherer regelmäßig höhere Renditen bei der Kapitalanlage erzielen, erreicht der Anleger meist derzeit um die 3 Prozent Verzinsung.

Fondsgebundene private Rentenversicherung

Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung wird das Geld des Sparers bei der fondsgebundenen Rentenversicherung nicht vom Versicherungsunternehmen selbst verwaltet, sondern in Investmentfonds angelegt.

Der Sparer kann diese Fonds aus einer vom Versicherungsunternehmen vorgegebenen Auswahl selbst auswählen. In früheren Tarifen konnte er oft nur einen Fonds auswählen und nur einmal pro Jahr kostenlos tauschen. Bei modernen Tarifen können eine Vielzahl von Fonds gleichzeitig gewählt werden und auch der Tausch der Fonds ist mehrmals pro Jahr kostenlos möglich.

Besonderes High-Light: Der Tausch der Fonds ist nicht nur kostenlos, sondern auch steuerlich unrelevant. Während also beim Fondstausch im normalen Wertpapierdepot neben Wechselgebühren auch Steuern anfallen, kann der Anleger in einer privaten Rentenversicherung bedenkenlos tauschen und seine Anlagestrategie umsetzen.

Insgesamt gilt also, dass der Anleger bei der fondsgebundenen privaten Rentenversicherung die erzielte Rendite durch die Auswahl von Fonds positiv beeinflussen kann. Über längere Zeiträume kann er zum Beispiel eine Zusammenstellung mit hohem Aktienanteil wählen und damit langfristig 5 bis 7 Prozent Rendite erzielen. Klicken Sie hier um die historischen Renditen des deutschen Leitindex DAX der letzten 50 Jahre anzusehen.

Welche anderen Möglichkeiten der Absicherung gegen Altersarmut gibt es?

Die private Rentenversicherung ist aufgrund Ihrer Einfachheit, Flexibilität und der steuerlichen Vorteile für die meisten Anleger eine gute Wahl. Trotzdem gibt es noch weitere sinnvolle Möglichkeiten, die sich von der privaten Rentenversicherung unterscheiden:

a.) Riester-Rente: meist nur bei vielen Kindern oder sehr hohen Einkommen interessant.

b.) Rürup-Rente: meist nur für Selbstständige ohne große sonstige steuerlichen ansetzbaren Vorsorgemaßnahmen interessant.

c.) 4%-Regel: Mehr Risiko und Eigenverantwortung, dafür höhere monatliche Zahlungen

Weiterhin gibt es unzählige Sachinvestments wie Immobilien, Wälder, Rohstoffe / Edelmetalle oder Bankeinlagen und vieles Weitere. Sie alle erfordern jedoch meist viel Wissen beim Anleger oder bieten zu wenig Rendite. Sie  sind nur bedingt für die zuverlässige, rentierliche Altersabsicherung geeignet.

Welche Optionen gibt es bei privaten Rentenversicherungen?

Private Rentenversicherungen haben sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte mächtig weiterentwickelt. Es gab einen Bedingungswettbewerb der zu kostenlosen Fondswechseln genauso geführt hat wie zu flexiblen Rentenbeginnzeiten, (Teil-) Auszahlungen oder ähnlichem. Hier die wichtigsten und gängigsten Optionen bei privaten Rentenversicherungen:

a.) Flexibler Rentenbeginn: man braucht entweder gleich gar keinen fixen Rentenbeginn angeben oder der Rentenbeginn kann nachträglich verschoben werden.

b.) Rentengarantiezeit: Beginnt die Rente und man verstirbt schon nach kurzer Zeit, wäre das ärgerlich. Man kann jedoch Rentengarantiezeiten vereinbaren, z.B. von 10 Jahren. In dem Fall würde der Versicherer, auch wenn man vorher verstirbt, mindestens 10 Jahre die Rente auszahlen (an die Hinterbliebenen / Erben).

c.) Pflegeoption: Wenn man pflegebedürftig wird, entstehen häufig höhere Kosten. Mit der Pflegeoption würde sich die Rente im Pflegefall erhöhen.

d.) Cost-Average-Option: Bei Einmaleinzahlungen wird das Geld zunächst schwankungsarm angelegt und dann Schritt-für-Schritt, z.B. monatlich, in die eigentlich geplanten Fonds getauscht (bei fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen)

e.) Auszahlplan: In der Rentenphase kann man sich eine Leibrente auszahlen lassen (lebenslang, eher niedrig). Manche Anbieter bieten jedoch auch einen Auszahlplan an, d.h. dass monatlich ein konstanter Betrag ausgezahlt und damit das Vertragskapital aufgezehrt wird. Wenn jedoch die Geldanlage mehr Rendite bringt als per Auszahlplan entnommen wird, erhält man eine lebenslange monatliche Auszahlung, die meist höher als bei der Leibrente ist.

f.) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Wer berufsunfähig wird hat möglicherweise geringere Einkommen bzw. höhere Ausgaben. Um zu vermeiden, dass dann keine Beiträge in die Altersabsicherung fließen, kann man diese Beiträge vom Versicherer einzahlen lassen, sollte man berufsunfähig werden.

g.) Zuwachsprogramm: Wissen Sie noch, wie viel ein Bällchen Eis in Ihrer Kindheit kostete? Wissen Sie, was es heute kostet? Das ist die ganz normale Geldentwertung. Deshalb sollte man bei monatlichen Einzahlungen auch einen jährlichen Inflationsausgleich wählen und zum Beispiel die Beiträge um 3% jährlich steigen lassen. Das heißt im Fachjargon Zuwachsprogramm oder Dynamische Beitragserhöhung.

h.) Anlagen-Wechsel: Besonders bei fondsgebundenen Tarifen ist es wichtig, dass man zwischen den einzelnen Fonds tauschen kann. Möglichst häufig gratis pro Jahr wäre hier gut. Einige Gesellschaften bieten auch den einmaligen oder den mehrmaligen Wechsel zwischen selbst ausgewählten Fonds und dem klassischen Deckungskapital der Gesellschaft an.

Private Rentenversicherungen im Test

Aus unserem Beratungsalltag wissen wir, dass man als Anleger am liebsten “die beste Versicherung” zu den “niedrigsten Beiträgen” haben möchte.

An dieser Stelle, speziell unter Beachtung der zahlreichen Optionen, ist klar, dass es nicht “die beste Lösung” gibt. Die Lösungen müssen individuell passend sein und erfordern eine individuelle Analyse der Anforderungen.

Neben den oben genannten Optionen, von denen jede Gesellschaft andere bietet, sind noch weitere Punkte bei der Entscheidung mit einzubeziehen, wie zum Beispiel:

1.) Solvabilität der Gesellschaft, also wie finanzstark ist sie und kann sie Krisen gut überstehen?

2.) Welche Fonds stehen zur Auswahl, also sind z.B. gute ethisch-ökologische Fonds verfügbar?

3.) Können intelligente Auszahlungslösungen höhere Renten erzielen?

Ein gutes Beispiel zu Punkt 3.) liefert das Angebot von Helvetia. Der Anbieter Helvetia Deutschland ist die Tochter des seit über 150 Jahren tätigen schweizerischen Versicherungskonzerns Helvetia. Die formelle Finanzkraft der Helvetia Deutschland ist dabei unterdurchschnittlich – im Falle des Falles würde aber die Mutter aus der Schweiz zur Seite treten und in Krisen die Gesellschaft stabilisieren. Auch die garantierten Rentenleistungen bei Helvetia sind nur Durchschnitt; wer aber die Lösung Payplan kennt, weiß, dass mit einer Kombination aus Auszahlplan und Leibrente ab 85 eine intelligente Lösung zur Verfügung steht, die sowohl für Erben im Todesfall als auch für den Rentenbezieher höhere Zahlungen verspricht.

Wenn Sie sich also für eine private Rente interessieren, melden Sie sich und lassen Sie uns darüber reden. Dann kann das individuell für Sie passende Angebot erstellt werden.

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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