Rückkaufswert der Lebensversicherung – Verluste vorprogrammiert

Beliebte Geldanlage: Kapitallebensversicherungen.

Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, geht eine langfristige Bindung ein. Schließlich gehen dem Vertragsabschluss persönliche Überlegungen und Planungen sowie eine ausführliche Beratung voran.

Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit der Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre. Teilweise bieten sich auch längere Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren an, um eine höhere Rendite zu erzielen und den Zinseszinseffekt voll auszunutzen.

Langfristige Verträge in kurzlebigen Zeiten

Ein norddeutsches Sprichwort besagt: „Zeit, Ebbe und Flut wartet auf niemand.“ Und die Umstände, unter denen einstmals eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, verändern sich über die Jahre rasch. Schließlich sind die teilweise gewählten zwölf Jahre in unserer schnelllebigen Zeit eine halbe Ewigkeit; wer schon bei den Kindern an die Rente denkt kann auch schnell einen über viele Jahrzehnte laufenden Vertrag erhalten.

Auch bei solider Planung – die Zukunft ist ungewiss.

Innerhalb dieser kleinen Ewigkeit verändern sich Lebensumstände radikal. Ehen werden geschlossen – und das längst nicht mehr für die Ewigkeit, denn das Scheidungsrisiko steigt bereits nach drei Ehejahren signifikant an und ebbt erst nach elf Jahren wieder ab. Darüber hinaus verändern Kinder die Lebenssituation. Auch berufliche Wechsel oder gar der Verlust der Arbeitsstelle können eine radikale Veränderung der wirtschaftlichen Situation verursachen – und plötzlich ist nichts mehr so, wie es bei Vertragsbeginn einmal gewesen ist. Aber, wie schon der legendäre Fußballtrainer Dragoslav Stepanovic sagte: „Lebbe geht weider!“

Auch wenn der Blick in die Zukunft generell schwierig ist, gut ist es in jedem Fall, die persönlichen Finanzen im Blick zu behalten. Dazu gehört es auch, den Wert – in diesem Falle Rückkaufswert – seiner Lebensversicherung zu kennen – auch wenn Kündigung und Rückkauf ein Verlustgeschäft darstellen.

Viele Versicherungsnehmer ziehen diesen Schritt dennoch in Betracht, um einen raschen Ausweg aus finanziellen Engpässen zu finden. Immerhin endet rund jeder dritte Lebensversicherungsvertrag im Rückkauf. Eine stolze Zahl, bei immerhin rund 90 Millionen laufender Verträge in Deutschland. Insgesamt wurden im Jahr 2015 Policen im Wert von rund 13 Milliarden Euro beendet.

Rückkaufsrechte – gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart

Wer – aus welchen Gründen auch immer – seine Kapitallebensversicherung aufgeben will, hat die rechtlich zugesicherte Möglichkeit, die Police an die Versicherungsgesellschaft zurück zu verkaufen. Der Versicherer kauft also dem Versicherungsnehmer die Rechte ab, die er durch den Abschluss der Police einmal erworben hat.

In Deutschland wird der Rückkauf von Lebensversicherungsverträgen konkret durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Darin sieht der Gesetzgeber vor, dass Versicherte generell ein Rückkaufsrecht haben – vorausgesetzt, es besteht zu diesem Zeitpunkt ein echter Rückkaufswert. Unter diese gesetzliche Regelung fallen damit die klassischen Kapitallebensversicherungen sowie die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung in der Zeit zwischen Vertragsbeginn und Rentenzahlung, der sogenannten Aufschubzeit.

Bei anderen Verträgen kann ein Rückkaufsrecht vertraglich vereinbart werden. Ohne Rückkaufrecht sind in der Regel Risikolebensversicherungen. Außerdem Rentenversicherung, die bereits ausgezahlt werden sowie Rentenversicherungen in der Aufschubzeit ohne vereinbarte Todesfallleistung.

Rückkaufswert – der Zeitwert der Lebensversicherung

Rückkauf bedeutet Verluste – Geduld lohnt sich …

Versicherungsgesellschaften informieren ihre Kunden jährlich über die Höhe des angesparten Rückkaufswertes der Versicherungspolice ihrer Lebensversicherung. – Ein Standardbrief, der unter normalen Umständen schnell in der Ablage verschwindet. Es sei denn, der Kunde überlegt aktuell tatsächlich sich von seinem Versicherungsvertrag zu trennen. Zum Beispiel, weil die monatlichen Belastungen nicht in die derzeitige Lebens- und Finanzsituation passen (auch wenn dann die Beitragsfreistellung die passendere Lösung wäre…).

Der Rückkaufswert beschreibt damit dem Zeitwert der Versicherungspolice. Die Versicherungsgesellschaft garantiert damit das Recht, die Police zurückzugeben und dem Versicherten die zugeteilten Überschussanteile und – seit 2008 – die Hälfte der Bewertungsreserven anteilig auszuzahlen.

Wer sich – aus welchen Gründen auch immer – für den Rückkauf seiner Lebensversicherung entscheidet, muss wissen, dass dieser Schritt – vor allem am Anfang der Laufzeit – nicht gerade lukrativ ist. Das gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Versicherungsgesellschaft. Schließlich plant diese mit den laufenden Beiträgen langfristige Anlagen, um optimale Erträge zu erwirtschaften.

Ein weiterer Nachteil beim Rückkauf von Lebensversicherungen: Der aktuelle Rückkaufswert fällt nie höher aus, als die Auszahlung im Todesfall. Sollte der Rückkaufswert über der vertraglich vereinbarten Todesfallleistung liegen, verwendet die Versicherungsgesellschaft das Geld für die Bildung beitragsfreier Versicherungen.

Keine Steuererleichterung bei Rückkäufen

Wer seine Lebensversicherung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Jahren zurückgibt, verliert nicht nur Geld durch fehlende Überschussbeteiligungen und Erträge, sondern lässt sich auch steuerliche Vorteile entgehen.

Rückkauf bedeutet auch Steuern.

Denn seit 2005 gelten für neu abgeschlossene Lebensversicherungen, neue Regelungen. Waren vormals die Erträge der private Renten- oder Kapitallebensversicherungen  bei einer einmaligen Auszahlung steuerfrei, müssen diese Gelder aktuell versteuert werden. Betroffen sind dabei sämtliche privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden die Erträge nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetz vorgelagert versteuert. Da die Beiträge zu diesen Versicherungen auf bereits versteuertem Einkommen stammen, greifen hier Erleichterungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Versicherungsnehmer erhalten im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung Geld zurück, je nach Steuerklasse bis zu 50 Prozent der vorgelagerten Besteuerung . Allerdings nur, wenn die Mindestlaufzeit eingezahlten wurde. Wer sich für einen Rückkauf entscheidet, muss die entsprechenden Erträge voll versteuern.

 

Neu: Die Ermittlung des Rückkaufswertes bei Verträgen ab 2008

Schlechtes Geschäft hin oder her – manchmal mag kein Weg am Rückkauf vorbei führen. Gute Nachricht für Versicherte, die ihren Vertrag ab 2008 abgeschlossen haben: für den Rückkauf dieser Policen sieht der Gesetzgeber generell einen Mindestrückkaufswert  vor. Dabei gilt für Kapitallebensversicherungen die Faustregel: der Rückkaufswert entspricht dem Deckungskapital der Versicherung, aus dem normalerweise die Lebensversicherung nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausbezahlt wird.

Beim Rückkauf werden entsprechend der Sparanteil der geleisteten Beiträge sowie die für den Versicherungszeitraum zugeteilten Überschussbeteiligungen und Zinsen ausgezahlt. Allerdings werden von diesem Betrag auch noch anteilig Vertriebs- und Abschlusskosten sowie weitere Aufwendungen für die Verwaltung abgezogen. Auch ein Stornoabschlag ist möglich, muss aber angemessen und vertraglich vereinbart worden sein.

Die gesetzliche Neuregelung für Verträge ab 2008 bietet den Vorteil, dass die Abschlusskosten der Versicherung auf die ersten fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden und seit 2015 zudem begrenzt sein müssen.

Versicherte profitieren von der Regelung, denn wer bislang mehr Beiträge eingezahlt hatte als der aktuelle Rückkaufswert betrugt – und das war in den ersteSonderkonditionen mit den Grünes Geld Newsn fünf Jahren die Regel – machte mit dem Rückkauf nur Verluste, denn der Wert der Police belief sich im Allgemeinen auf Null.

Grund dafür war die Abschlussprovision – also die Vertriebskosten – der Versicherung. Durch den Abzug dieser Kosten vom Rückkaufswert der Police, begann quasi jede Lebensversicherung mit einem negativen Wert. Durch die neue gesetzliche Regelung hat jede Lebensversicherung, die ab 2008 abgeschlossen wurde einen positiven Rückkaufswert, denn die Kosten werden gezillmert. Hinter diesem Begriff, der auf den Versicherungsmathematiker August Zillmer zurückgeht, steht die Verrechnung der Abschlusskosten auf die Versicherungsbeiträge. Während allerdings Zillmer im 19. Jahrhundert noch von einem Jahresbeitrag zur Deckung der Abschlusskosten ausging, sieht die aktuelle gesetzliche Regelung seit 2015 einen Prozentsatz von maximal 2,5 Prozent der gesamten Beiträge – also auch aller künftigen – vor.

Alt: Die Ermittlung des Rückkaufswertes bei Verträgen vor 2008

Im Allgemeinen steigt der Rückkaufswert der Lebensversicherung an, je länger die Police bereits läuft. Daher ist es wichtig, auch die Regelungen zum Rückkaufswert für Versicherungsverträge vor 2008 genauer unter die Lupe zu nehmen.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gilt für Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden die Regelung, dass der Rückkaufswert der Police mindestens der Hälfte des Deckungskapitals entspricht. Dabei wird das Deckungskapital nicht gezillmert. Entsprechend werden von diesem Betrag zwar Verwaltungskosten abgezogen, nicht aber die Abschluss- und Vertriebskosten. Ebenso entfallen Storno- und Kündigungsgebühren.

Rückkauf von fondsgebundenen Lebensversicherungen

Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hat und sich für einen Rückkauf entscheidet, kann mit ähnlichen Regelungen wie bei anderen Versicherungspolicen rechnen. Bei Verträgen seit 2008 wird der Rückkaufswert nach dem Wert der Fondsanteile. Auch hier gilt, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten der Police gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit verteilt werden müssen.

Für Policen, die vor 2008 abgeschlossen wurden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich die Höhe des Rückkaufswertes mindestens an der Hälfte des Fondsguthabens bemisst. Dabei dürfen die Versicherer zwar Verwaltungskosten abziehen, nicht jedoch die hohen Vertriebskosten.

 

Erst Beratung – dann Entscheidung

Entscheidungen gemeinsam treffen!

Der Rückkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung sollte gut überlegt sein. Schließlich handelt es sich hier um ein Verlustgeschäft, denn der Versicherte verliert nicht nur den vereinbarten Versicherungsschutz, sondern verzichtet auch auf große Teile seine Ansprüche aus Schlussüberschüssen. Zudem muss er die Erträge aus dem frühzeitig beenden Vertrag voll versteuern. Viel bleibt dann oft nicht übrig.

Wer also finanziell in der Klemme steckt und kurzfristig Geld benötigt, sollte zunächst einen kühlen Kopf bewahren und seine persönliche Situation genau analysieren. Am besten mit zusammen mit Profis.

 

Grünes Geld, Experte für nachhaltige Geldanlagen, bietet seinen Kunden auch als unabhängiger Finanzexperte Lösungen zur privaten Altersvorsorge an und verfügt über eine weitreichende Erfahrung in diesem Bereich. Gerd Junker, Geschäftsführer von Grünes Geld rät daher: „Die Entscheidung für einen Rückkauf der Lebensversicherung sollte nicht allein im stillen Kämmerlein passieren. Wichtig ist es, mit einem Finanzexperten die Situation zu besprechen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.“

Die vorzeitige Beendigung des Vertrags mit den entsprechenden finanziellen Einbußen kann so in vielen Fällen abgewendet werden. Kunden profitieren dann weiter von einem Versicherungsschutz, geplanten Auszahlungen und steuerlichen Vorteilen.

Gerade wenn eine Police bereits länger als fünf Jahre läuft, sind unnötige Verluste vorprogrammiert. Je nach Situation des Kunden ergeben sich zum Rückkauf unterschiedliche Alternativen, die ebenfalls aus einem finanziellen Engpass heraushelfen können. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig. So kann eine Beitragsfreistellung eine gute Lösung sein, wenn der Vertrag zwar gute Erträge liefert, die Beiträge jedoch nicht aufgebracht werden können. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag zu beleihen oder einen teilweisen Rückkauf durchzuführen und damit nur einzelne Teile des Vertrags kündigen.

Auch der Verkauf der Police an einen professionellen Ankäufer ist meist lukrativer als der Rückkauf. Dabei werden alle Rechte auf Auszahlungen nach Ablauf des Vertrags verkauft. Neben dem daraus direkt verfügbaren Geld profitiert der Versicherte weiterhin vom Versicherungsschutz, denn im Todesfalle erhalten die Hinterbliebenen die festgesetzte Todesfallsumme.

 

Mehr zum Thema grüne Geldanlagen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren grünen Geld News!

  • Exklusive Insider-Tipps
  • Aktionen & Frühzeichnerboni
  • Berichte und Hintergrundinformationen

Lernen Sie uns einfach per Email besser kennen: