Sparen für die Enkel 2021 – Alle Möglichkeiten, die wirklich etwas bringen

Opa mit Enkel
Macht Großeltern und Enkel glücklich: Rechtzeitig Sparen
(Foto: Pixabay)

Die Ankunft eines neuen Erdenbürgers löst nicht nur bei den Eltern große Freude aus. Auch Geschwister, Tanten und Onkels, Paten und – nicht zu vergessen – die Großeltern sind oft völlig aus dem Häuschen. Der Wunsch, Geborgenheit zu schenken und Sicherheit zu geben sitzt dabei tief. So reift schnell der Gedanke, Geld „für später“ zurückzulegen.

Jeden Monat eine kleine Summe, die leicht zu schaffen ist. Dann gibt es zum 18. Geburtstag einen ordentlichen Betrag, der den Weg ins Erwachsenenleben ebnen soll. Für die Ausbildung oder ein Studium, ein Auto, die eigene Wohnung oder auch für ein erfahrungsreiches Jahr im Ausland.

Doch auch auf diesem Weg gibt es viele Hürden. Papierkram muss erledigt werden und das Spannungsfeld zwischen Überraschung, Rendite, Sicherheit, Steuernsparen und nicht zuletzt Nachhaltigkeit muss wohl überlegt sein und entsprechend geplant werden. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei, wem das Kapital wann rechtlich gehört und wer darauf zugreifen darf.

Da es keinen einen Königsweg gibt haben wir uns auf den Weg gemacht und die wohl umfangreichste Liste aller Möglichkeiten erstellt, wie Paten oder Großeltern für die Enkel Geld sinnvoll anlegen können. Natürlich gilt das meiste auch für andere Personen, die etwas zum Wohl des Kindes tun wollen. In der Praxis sind das häufig die Eltern, Patenonkel und -tanten, aber auch Nachbarn oder Freunde.

Wir haben allerdings eine Logik-Grenze eingezogen: Anlageformen, die möglich, aber kaum sinnvoll sind, bleiben außen vor. Daher sucht man das gute alte Sparschwein und das mittlerweile völlig unrentable Sparbuch in unserer Liste vergeblich. Schließlcih sollen die Anlagemöglichkeiten auch gute Ertäge bieten.

Ebenso gibt es Anlageformen in Genussrechte, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments. Diese halten wir aufgrund der grundsätzlich hohen Risikoklasse als Geldanlage für Kinder kaum für geeignet.

Wenn Ihrer Meinung nach eine wichtige Anlageform fehlt,  schreiben Sie uns – wir nehmen diese gerne noch auf!

Inhaltsverzeichnis

  1. Banksparplan auf den Namen des Enkels
  2. Banksparplan auf den Namen der Großeltern
  3. Bausparvertrag auf den Namen des Enkels
  4. Bausparvertrag auf den Namen der Großeltern
  5. Klassische Lebensversicherung
  6. Fondsgebundene Lebensversicherung
  7. Fondssparplan auf den Namen der Großeltern
  8. Fondssparplan auf den Namen des Kindes (unser Tipp)

Möglichkeit 1: Der Banksparplan auf den Namen des Enkels

Der Banksparplan ist der Klassiker für den allmählichen Vermögensaufbau für Enkel. Doch leider ist er eine Lösung aus vergangener Zeit – die Zinsen sind einfach zu niedrig. Wer ethisch-ökologisch anlegen möchte bekommt zum Beispiel den Banksparplan „RentePlus“ der Ethikbank. Bei acht Jahren Spardauer bietet er 0,01 Prozent Zinsen plus 0,01 Prozent Bonus für jedes Jahr der Vertragsdauer (Stand 04.12.2020). Mit einer derartig geringen Verzinsung wird die  Inflationsrate von rund 2 Prozent jährlich kaum ausgeglichen.

Doch wie sehen die Formalitäten aus? Um ein Konto auf den Namen eines anderen eröffnen zu können, muss sich dieser ausweisen. Bei Kindern genügt meist die Geburtsurkunde plus Eheurkunde der Eltern. Zusätzlich müssen aber auch die Erziehungsberechtigten bei der Kontoeröffnung unterschreiben – der Überraschungseffekt zum 18. Geburtstag bleibt also zumindest für die Eltern aus.

Rendite:Derzeit extrem niedrig.
Verfügbarkeit:Meist wird eine Mindestspardauer vereinbart. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nicht möglich. Generell können nur die Erziehungsberechtigten (bis 18 Jahre) oder der Enkel über das Geld verfügen.
Sicherheit:Bis 100.000 Euro Einlage hoch; Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation
Steuern:Wenn das Konto auf den Namen des Enkels eröffnet wird, gelten dessen 801 Euro als Sparerpauschbetrag. Bei den heutigen Zinsen bedeutet das praktisch in den meisten Fällen eine komplette Steuerbefreiung. Darüber hinaus lässt sich meist eine Nichtveranlassungsbescheinigung für die Enkel beim Finanzamt besorgen, so dass grundsätzlich keine Kapitalertragssteuer anfällt.
Überrasschungseffekt:   Gering, da die Eltern eingeweiht sein müssen.

Möglichkeit 2: Der Banksparplan auf den Namen der Großeltern

Grundsätzlich gelten die gleichen Aussagen wie bei Möglichkeit 1 – die Zinsen sind aktuell sehr niedrig und machen diese Form der Geldanlage unattraktiv.

Formell ist die Eröffnung in diesem Fall einfacher: Oma und Opa eröffnen ein Konto und zahlen ein. Wenn der Enkel volljährig wird,  lösen Sie das Konto auf und schenken dem Enkel das Geld. Der Überraschungseffekt ist größer, denn auch die Eltern des Kindes müssen nicht eingeweiht werden.

Nachteile: Wenn der Sparerpauschbetrag von Oma und Opa schon ausgeschöpft ist, müssen die ohnehin niedrigen Zinserträge jedoch noch versteuert werden. Auch bei der Übergabe des Geschenkes auf einmal könnten hier die Grenzen des Erlaubten überschritten werden, auch wenn diese bei aktuell 400.000 Euro (von Großeltern zu Enkeln) liegt und meist ausreichend hoch ist (mehr zu den Freibeträgen hier).

Im Todesfall der Großeltern fallen auch die für den Enkel gedachten Beträge grundsätzlich in die allgemeine Erbmasse. Wer diese Anlageform wählt, sollte also per Testament dafür sorgen, dass die Sparsumme auch wirklich den Enkel erreicht.

Interessant sind die Zugriffsmöglichkeiten: Solange das Geld auf dem Konto der Großeltern ist, haben auch nur diese den Zugriff.

Rendite:Derzeit extrem niedrig.
Verfügbarkeit:Meist wird eine Mindestspardauer vereinbart. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nicht möglich. Generell können nur die Großeltern verfügen.
Sicherheit:Bis 100.000 Euro Einlage hoch; Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation
Steuern:Die Kapitalerträge werden den sonstigen Kapitalerträgen der Großeltern zugewiesen. Wenn die Freibeträge bzw. Sparerpauschbeträge überschritten sind, also steuerlich nachteilig.
Überrasschungseffekt:   Hoch – nur Opa und Oma wissen Bescheid.

Möglichkeit 3: Der Bausparvertrag auf den Namen des Enkels

Leider wird der Bausparvertrag auch weiterhin allzu oft als Geldanalge missbraucht. Denn dafür ist er denkbar schlecht geeignet. Ein Bausparvertrag – ganz besonders in den heutigen Zeiten – hat nur ein Ziel: langfristig niedrige Baudarlehens-Zinsen heute zu sichern und später verwenden.

Dafür wird, oft über sieben Jahre, Geld im Bausparvertrag zu festen Konditionen angespart. Im Anschluss kann man ein Hypothekendarlehen in Anspruch nehmen. Dieses wird zu Zinsen gewährt, die bereits bei Vertragsabschluss feststehen. Sinnvoll ist der Bausparvertrag immer dann, wenn man sich bereits beim Abschluss des Bausparvertrages Zinsen sichern möchte – in der Erwartung, dass die Zinsen später gestiegen sein würden.

Das Konditionsblatt einer großen Bausparkasse zeigt aktuell (Stand: 04.12.2020) z.B. im günstigsten Fall eine Rendite von 0,1 Prozent pro Jahr. Zieht man die 1 Prozent Abschlussgebühr der Bausparsumme sowie die Jahresentgelte von 4,80 Euro pro Jahr ab, bleibt dabei fast nur eine Null-Verzinsung, in vielen Fällen sogar eine negative Verzinsung, übrig.

Rendite:Derzeit extrem niedrig, häufig negative Verzinsung nach Abzug der Gebühren (!)
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund der Abschlusskosten ist jedoch eine längere Haltezeit sinnvoll
Sicherheit:Bis 100.000 Euro Einlage sehr hoch (früher höher, Sicherung wurde jedoch reduziert); Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation
Steuern:Wenn der Bausparvertrag auf den Namen des Enkels eröffnet wird, gelten dessen 801 Euro an Sparerpauschbetrag. Bei den heutigen Zinsen bedeutet das praktisch in den meisten Fällen eine komplette Steuerbefreiung. Alternativ könnte der Enkel durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung von den Steuern befreit sein.
Überrasschungseffekt:   Gering, da die Eltern eingeweiht sein müssen.

Möglichkeit 4: Der Bausparvertrag auf den Namen der Großeltern

Das unter Möglichkeit 3 Gesagte gilt auch hier: Wer nicht einen besonders guten Vertrag erwischt erzielt – mit den aktuellen Angeboten –  mit dem Bausparvertrag eine negative Verzinsung.

Rendite:Derzeit extrem niedrig, häufig negative Verzinsung nach Abzug der Gebühren (!)
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund der Abschlusskosten ist jedoch eine lange Haltezeit sinnvoll
Sicherheit:Bis 100.000 Euro Einlage sehr hoch (früher höher, Sicherung wurde jedoch reduziert); Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation
Steuern:Die Kapitalerträge werden den sonstigen Kapitalerträgen der Großeltern zugewiesen. Wenn die Freibeträge überschritten sind und keine Nichtveranlagungsbescheinidung vorliegt steuerlich eher nachteilig.
Überrasschungseffekt:   Hoch – nur Opa und Oma wissen bescheid.

Möglichkeit 5: Klassische Lebensversicherung

Die deutschen Lebensversicherungen sind in Verruf geraten. Obwohl rund 90 Millionen Verträge in Deutschland existieren, haben sich die Bedingungen für klassische Verträge so verschlechtert, dass die Entscheidung für den Abschluss nicht mehr so einfach ist wie früher.

Trotzdem bleiben einige Punkte attraktiv – zum Beispiel der über einen sehr langen Zeitraum garantierte Zins. Bei keiner anderen Anlageform kann ein Zins über Jahrzehnte schon bei Vertragsabschluss fix vereinbart werden.

Während bei Bankanlagen häufig nur für wenige Jahre – maximal acht bis zehn Jahre – Zinsen vereinbart werden können, gelten Garantiezinsen, beispielsweise bei Rentenversicherungen, teilweise für 80 oder mehr Jahre.

Aktuell liegt der Garantiezinssatz bei 0,9 Prozent jährlich (Stand 4.12.2020), ab 2022 wollen die Versicherer ihn auf 0,25 Prozent jährlich senken. Das klingt nach wenig, ist im Vergleich zu den ähnlich sicheren Anlagen wie dem Banksparplan (z.B. 0,1 Prozent) oder dem Bausparen (z.B. 0,1 Prozent) aber etwas attraktiver.

Bei speziellen Kinder-Policen –  teilweise auch Ausbildungsversicherungen genannt – kann darüber hinaus das Risiko abgesichert werden, dass der Versorger ausfällt. Dann werden die monatlichen Beiträge automatisch von der Versicherung übernommen. Ziel ist dabei ist, dass auch bei Erkrankung oder Tod des Versorgers, das Kind am Ende der Schulzeit über ausreichend Kapital verügt, um eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen.

Rendite:Bei klassischen Tarifen derzeit niedrig, unbedingt auf ausreichende Laufzeit des Vertrages achten.
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund der Abschlusskosten ist jedoch eine lange Haltezeit sinnvoll.
Sicherheit:Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland gelten als sehr sicher und sind im Insolvenzfall durch Protektor abgesichert; jedoch ist auch hier keine absolute Sicherheit möglich. Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation denkbar.
Steuern:Wenn das Kind die versicherte Person (VP) ist und das Geld vor seinem 62. Lebensjahr auszahlen lässt, gilt die Abgeltungssteuer. Man profitiert dabei von einem Steuerstundungseffekt und möglicherweise vom Sparerpauschbetrag von 801 Euro.
Überrasschungseffekt:   Gering, da die Eltern eingeweiht sein müssen, wenn das Kind als versicherte Person eingesetzt wird.

Möglichkeit 6: Fondsgebundene Lebensversicherung

Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung, wie unter Möglichkeit 5 genannt, wird das eingezahlte Geld bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vom Versicherungsunternehmen verwaltet. Vielmehr entscheidet der Anleger selbst, in welchen Investmentfonds das Geld angelegt wird. Dabei kann er zum Beispiel den Aktienanteil frei wählen und auch 70 oder 80 Prozent Aktienanteil festlegen – auf 15 oder 20 Jahre sind damit deutlich höhere Renditen zu erwarten als mit klassischen Lebensversicherungen.


Auf eine Garantie sollte der Anleger jedoch verzichten, auch wenn diese in den unterschiedlichsten Varianten für fondsgebundene Rentenverträge angeboten werden. Grund: Garantien kosten Geld und sind durch die niedrigen Zinsen, die für die Abbildung von Garantien als Grundlage genommen werden, aktuell fast unbezahlbar.

Schließlich gehen häufig 80 bis 90 Prozent des eingezahlten Geldes in das renditeschwache Sicherungsvermögen, nur noch 10 bis 20 Prozent bleiben dann für die lukrative Anlage in den Investmentfonds. Sein Sicherheitsbedürfnis sollte der Anleger deshalb selbsttätig durch die gezielte Wahl der Aktienquote festlegen (z.B. nur 50 oder 70 Prozent Aktien, der Rest wird in Anleihen investiert).

Rendite:Durch lange Laufzeiten und hohe Aktienquoten können hohe Renditen erzielt werden.
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund der Abschlusskosten ist jedoch eine lange Haltezeit sinnvoll.
Sicherheit:Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland gelten als sehr sicher und sind im Insolvenzfall durch Protektor geschützt; jedoch ist auch hier keine absolute Sicherheit möglich. Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation oder falsche Fondsauswahl möglich.
Steuern:Wenn das Kind die versicherte Person (VP) ist und das Geld vor seinem 62. Lebensjahr auszahlen lässt, gilt die Abgeltungssteuer. Man profitiert dabei von einem Steuerstundungseffekt und möglicherweise vom Sparerpauschbetrag 801 Euro bzw. vom Einkommensfreibetrag.
Überrasschungseffekt:   Gering, da die Eltern eingeweiht sein müssen, wenn das Kind als versicherte Person eingesetzt wird.

Möglichkeit 7: Fondssparplan auf den Namen der Großeltern

In den meisten Fällen ist der Fondssparplan die sinnvollste Möglichkeit. Die Großeltern, Eltern oder die Patentante eröffnen ein Wertpapierdepot bei einer Depotbank und beginnen mit konstanten monatlichen Beiträgen in einen Investmentfonds anzusparen.

Die Auswahl an Fonds ist gewaltig: Rund 10.000 Investmentfonds sind in Deutschland erhältlich. Dabei gibt es Geldmarktfonds, die wenig Risiken haben, aber auch kaum Rendite bieten, Immobilienfonds, Anleihefonds, Aktienfonds, Dachfonds, ETF’s und viele andere Formen.

Häufig werden auch Mischfonds gewählt, bei denen Profis dem Anleger die Entscheidung für die tatsächliche Entscheidung überlassen. Auf einem Mischfonds basiert deshalb auch unser Spar-Morgen-Plan.

Im Gegensatz zur fondsgebundenen Lebensversicherung ist der Fondssparplan meist kostengünstiger. Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen sind dafür bei sehr langlaufenden Altersvorsorge-Verträgen empfehlenswerter, da dann höhere Kosten über die günstigere Besteuerung kompensiert werden.

Rendite:Durch lange Laufzeiten und hohe Aktienquoten können hohe Renditen erzielt werden.
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund moderater Abschlusskosten auch bei mittlerer Haltezeit sinnvoll.
Sicherheit:Das in Investmentfonds angelegte Vermögen ist geschütztes Sondervermögen, das auch im Fall der Insovlenz von Fondsgesellschaft oder Depotbank im Besitz des Anlegers bleibt – die Sicherheit ist entsprechend sehr hoch. Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation oder falsche Fondsauswahl möglich.
Steuern:Wenn das Depot auf den Namen der Großeltern läuft, muss die Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gezahlt werden. Sollte noch etwas vom Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Jahr, 1.602 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) übrig sein, kann dieser verwendet werden. Sollten die Großeltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitzen, entfällt der Abzug der Steuer.
Überrasschungseffekt:   Hoch – nur Opa und Oma wissen Bescheid.

Möglichkeit 8: Fondssparplan auf den Namen des Kindes (unser Tipp)

Im Vergleich zur Möglichkeit 7, dem Fondssparplan auf den Namen der Großeltern, wird das Geld – steuerlich gesehen im Rahmen von monatlichen Schenkungen – bereits  auf die Kinder oder Enkel übertragen. Das kann finanziell vorteilhaft sein, wenn Schenkungs- oder Erbschaftsfreibeträge überschritten werden.

Allerdings muss jedem klar sein, dass der Zugriff auf das Geld ab der Übertragung nicht mehr für die Schenkenden (z.B. Großeltern) möglich ist. Zugriff haben nur noch die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigten.

Der Antragsprozess ist etwas aufwendiger als bei einem Abschluss auf die Großeltern. Denn neben den Großeltern müssen nun das Kind als Depotinhaber, sowie die beiden Erziehungsberechtigten, identifiziert werden. Das sollte aber für eine langfristige Geldanlage nicht das entscheidende Kriterium sein, schließlich lassen sich mittlerweile auch aufwendige Identifikationsprozesse innerhalb von wenigen Minuten absolvieren.

Rendite:Durch lange Laufzeiten und hohe Aktienquoten können hohe Renditen erzielt werden.
Verfügbarkeit:Grundsätzlich gute Verfügbarkeit; aufgrund moderater Abschlusskosten auch bei mittlerer Haltezeit sinnvoll.
Sicherheit:Das in Investmentfonds angelegte Vermögen ist geschütztes Sondervermögen, das auch im Fall der Insovlenz von Fondsgesellschaft oder Depotbank im Besitz des Anlegers bleibt – die Sicherheit ist entsprechend sehr hoch. Wertverlust durch schleichende oder galoppierende Inflation oder falsche Fondsauswahl möglich.
Steuern:Meist ist bei Kindern die steuerliche Situation noch entspannt und die Kinder zahlen keine Kapitalertragssteuern. Wenn die Kinder den Vertrag allerdings einfach weiterlaufen lassen und schließlich sogar bis zur Rente nutzen, wäre eine fondsgebundene Rentenversicherung die bessere Lösung gewesen.
Überrasschungseffekt:   Hoch – nur Opa und Oma wissen Bescheid.

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Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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