Vergleich: Sparen für Kinder 2020 – Was lohnt sich? Sparbuch, Bausparvertrag, Juniordepot, Tagesgeld oder Fonds?

Die Deutschen sind ein wohlhabendes Volk – das durchschnittliche Vermögen eines Deutschen liegt bei mehr als 53.000 Euro (welt.de). Doch das Vermögen ist ungleich verteilt. Während ein Rentner, der sein gesamtes Leben sparen konnte, meist deutlich mehr besitzt, müssen Kinder und Jugendliche mit deutlich weniger auskommen. Doch gerade Jugendliche brauchen viel Geld. Seien es Führerschein, die erste eigene Wohnung oder das Studium.

Deshalb ist es so wichtig, frühzeitig anzufangen und etwas anzusparen. Entweder kommt das Geld vom Kind selbst, häufiger jedoch von Eltern, Großeltern oder auch Tanten und Onkeln. Noch dazu weil das Sparen in jungen Jahren meist mehr bringt, denn der Staat greift bei den Steuern häufig überhaupt nicht zu. Der Sparerpauschbetrag oder die Nichtveranlagungsbescheinigung verhindern das und sorgen so für spürbar mehr Rendite.

Übrigens brauchen Sie die aktuell niedrigen Zinsen vom Sparen für die Kinder nicht abhalten, denn die Renditen im Kapitalanlagebereich sind nach wie vor attraktiv.

Grundsätzliche Tipps zum Sparen für die Kinder

1.) Nutzen Sie die lange Anlagedauer der Kinder aus: Der als 8. Weltwunder bezeichnete Zinseszins-Effekt wirkt mit jedem Jahr stärker und stärker. Während er bei einer Anlagedauer von 5 Jahren kaum zu merken ist, sind bei 18 Jahren Anlagedauer die Auswirkungen gigantisch. Schon aus 25 Euro monatlich können bei 18 Jahren Anspardauer 9.143,03 Euro werden (angenommene Wertentwicklung: 6% jährlich, wie bei Aktien langfristig möglich).

2.) Wer regelmäßig spart gewinnt. Richten Sie automatische Abbuchungen jeden Monat oder viertel- oder halbjährlich ein. Schon bald werden Sie die Belastung nicht mehr merken und sich daran gewöhnt haben. Wenn Sie darauf vertrauen würden nur dann etwas zu überweisen, wenn Sie Geld übrig haben oder wenn Sie daran denken, passiert das sicherlich zu selten!

3.) Die von früher gewohnten Sparformen wie Sparbuch, Sparbrief oder Bausparvertrag sind heute wegen fehlender Zinsen nicht mehr geeignet. Gerade bei langfristigen Anlagen sind Aktienfonds oder ETF Sparpläne am besten geeignet.

4.) Sparen Sie idealerweise auf den Namen der Kinder. Wer das klassische Sparbuch nimmt, profitiert von der Einlagensicherung bis 100.000 Euro Garantie – diese gilt nämlich pro Person und damit auch für ein Kind. Die gleiche Idee bei den Steuern: Das Kind spart in aller Regel die Kapitalertragssteuern auf die Gewinne (Kapitalertragssteuer 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer). Und schließlich gibt es teilweise besondere Angebote für Kinder wie kostenlose Juniordepots.

Die beliebtesten Varianten zur Geldanlage für Kinder 2020

1.) Tagesgeld oder Sparkonten

Die Vorteile von Tagesgeld (hier die aktuellen Konditionen nachhaltiger Banken) oder Sparkonten, also von klassischen, und den meisten von uns seit vielen Jahrzehnten bekannten Sparformen, sind das geringe Risiko und die einfache Struktur. Die Zinsangaben sind klar und stehen weitgehend im Vorfeld fest.

Allerdings: Vorsicht bei „Bonus-Angeboten“ und „Prämien-Angeboten“, denn häufig ist die Basis für die Berechnung unklar und der Bonus oder die Prämie fallen niedriger aus als gedacht. Wenn es sich um Tagesgeld handelt ist die Verfügbarkeit des Geldes positiv zu vermerken.

Der Nachteil: da die Inflation mit Spareinlagen kaum zu schlagen ist, vernichten sie meist Geld. Die Europäische Zentralbank strebt eine Inflationsrate von 2,0 Prozent an und die Sparzinsen sind meist bei 0 Prozent – die Kaufkraft des Geldes wird also um 2,0 Prozent weniger, Jahr für Jahr. Nach 30 Jahren ist rund die Hälfte der Kaufkraft weg.

2.) Bausparverträge

Ähnlich beliebt wie Tagesgeld oder Sparkonten sind Bausparverträge. Auch hier ist die Sicherheit der große Pluspunkt. Allerdings sind sie schon schwerer zu verstehen und Abschlusskosten (häufig 1 Prozent der sogenannten Bausparsumme, also z.B. gleich 500 Euro zu Beginn) führen teilweise zu negativen Verzinsungen.

Es gilt die Regel: ein Bausparvertrag lohnt sich nur, wenn nach – typischerweise – 7 Jahren auch das Bauspardarlehen angenommen wird und die Hypothekenzinsen in diesen Jahren gestiegen sind. Dann hat sich der Bauspar-Sparer nämlich die relativ niedrigen Bausparzinsen gesichert. In allen anderen Fällen sollte man besser in lukrativeren Anlageformen ansparen und falls später wirklich ein Baukredit benötigt wird, diesen regulär abschließen.

3.) Juniordepots, Sparpläne, Fondssparpläne

Hier handelt sich um Anlagen in Aktien und Anleihen – das kann auch auf den Namen von Kindern abgeschlossen werden. Dabei ist gar nicht soviel Vorwissen notwendig, wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden. Wichtigste Regel ist die Beachtung der Anlagedauer, die so lange sein sollte, dass auch zwischenzeitliche Kursrückgänge wieder aufgeholt werden können. Wenn nur noch 5 bis 6 Jahre zur Verfügung stehen, sollte ein ausgewogenes Depot gewählt werden. Stehen 7 oder mehr Jahre an Anlagedauer zur Verfügung, lohnt sich der Blick auf ein Depot mit höherem Aktienanteil.

Wichtige Hinweise für Eltern

Schön dass Sie sich über den allmählichen Vermögensaufbau für Ihre Kinder interessieren. Allerdings gilt auch hier, dass Schuldenabbau häufig die höchsten – und vor allem die sichersten – Renditen bringt. Bevor Sie also etwas für Ihren Nachwuchs zurück legen, prüfen Sie, ob es nicht zunächst sinnvoller ist, Schulden – besonders Kosumschulden wie Kredite für einen Fernseher – zurück zuführen oder Sondertilgungen bei Hauskrediten zu nutzen. Gerade bei älteren Baufinanzierungen mit den damals noch höheren Kreditzinsen ist das teilweise sehr lohnend.

1. Gesetzliche Vorschriften, Sorgerecht, Vollmachten, Zugriffsmöglichkeiten

Häufig ist eine Eröffnung des Kontos oder des Depots auf den Namen des Nachwuchses sinnvoll. Dann ist das Geld mit 18 Jahren automatisch für den Nachwuchs verfügbar und Steuerersparnisse können genutzt werden.

Gemeinsames Sorgerecht, der Standardfall – was müssen Sie beachten?

Dafür müssen bei der Eröffnung beide Erziehungsberechtigte unterschreiben und sich damit einverstanden erklären, dass das neue Konto für die Kinder eingerichtet wird.

Sie müssen sich auch ausweisen. Zusätzlich muss die Geburtsurkunde beigelegt werden um die Beziehung zwischen Kind und Erziehungsberechtigten zu dokumentieren. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren sollte auch der Ausweis vorgelegt werden.

Alleiniges Sorgerecht – wie geht es dann?

Hier reicht grundsätzlich die alleinige Unterschrift des Sorgeberechtigten und dessen Legitimation. Allerdings muss eine Negativbescheinigung bzw. der Sorgerechtsbeschluss als Nachweis vorgelegt werden.

Unterschiedliche Nachnamen bei Verheirateten: wie vorgehen?

Grundsätzlich ist wie beim gemeinsamen Sorgerecht mit gleichem Nachnamen vorzugehen; allerdings sollte zur Sicherheit die Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Gegenseitige Vollmachten der Eltern

In der Regel bevollmächtigen sich die Eltern gegenseitig, das Kind im Geschäftsverkehr mit der Bank alleine zu vertreten. Diese Vollmacht kann allerdings jederzeit von einem der beiden Erziehungsberechtigten widerrufen werden, womit wieder bei jeder Transaktion die Unterschrift beider Elternteile notwendig ist.

Inwieweit können die Eltern über das Geld der Kinder verfügen?

Die Eltern müssen das Geld der Kinder nicht nur erhalten, sondern sie müssen es sogar mehren – was in der heutigen Zeit nicht mehr so einfach zu realisieren ist, besonders wenn man die Inflationsrate berücksichtigt. Ansonsten stünde den Kindern, rein rechtlich, Schadenersatz zu.

Das Geld der Kinder darf grund­sätzlich nicht für Dinge des täg­lichen Bedarfs, Unterhalt oder zur ­Erhöhung des Lebens­stan­dards des Kindes verwendet werden und schon gar nicht für die eigenen Bedürf­nisse der Eltern.

Es darf auch nicht, was häufig in der Praxis anders gehandhabt wird, davon der Führerschein des Kindes oder besonders teures Spielzeug bezahlt werden. Ab 18 Jahren ist das Kind dann selbst verantwortlich: der Führerschein, der nach dem 18. Geburtstag erworben wird, kann also rechtmäßig mit dem Geld des Jugendlichen gezahlt werden.

Eine Möglichkeit sind allerdings zweckgebundene Schenkungen. Wer also beispielsweise als Großelten dem Enkel 50.000 Euro zweckgebunden für die Ausbildung schenkt, gibt den Eltern die Möglichkeit, davon einen Austausch-Schüler-Aufenthalt in den USA zu finanzieren.

2. Alternativen zu Aktien-Anlage für Kinder

Aufgrund der langen Ansparphase sind Sparpläne in Aktien- und Anleihefonds wie im Musterdepot Wachstum dargestellt meist die 1. Wahl, denn durch die breite Streuung in buchstäblich hunderte von Wertpapieren bleibt die langfristige Sicherheit enorm hoch.

Dazu gibt es 3 unterschiedliche Möglichkeiten:

Man kann den Aktienfonds-Sparplan auch im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung abschließen. Damit gäbe es die Möglichkeit, schon gleich den Spar-Fokus auf die Rentenabsicherung des Kindes zu legen. Trotzdem können bei modernen Verträgen Entnahmen, zum Beispiel für den Erwerb eines Autos, vorgenommen werden. Mehr dazu hier.

Eng verwandt sind klassische Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Dabei wird das Geld nicht in Investmentfonds angelegt sondern von den Versicherungsgesellschaften verwaltet. Das ist eine besonders gut kalkulierbare und sichere Anlage, die zwischen 2 und 3 Prozent mehr Rendite als Bankanlagen abwirft. Mehr dazu hier.

Risikoreicher sind Anlagen in Sachwert-Investments, wie zum Beispiel der Baumsparvertrag. Dabei kann man mit kleinen Beträgen in Wälder investieren und nach z.B. 25 Jahren mit Erträgen aus der Ernte rechnen. Aufgrund der höheren Risiken ist diese Sparform allerdings nur für Anleger geeignet, die selbst bereits ausreichend Erfahrung mit Sachwertinvestments gesammelt haben.

3. Was ist eine Ausbildungsversicherung?

Den meisten Eltern ist bewusst, dass die Kinder eine gute Ausbildung benötigen um später ein auskömmliches Leben führen zu können. Die Zeit bis zur Ausbildung und meist auch die Zeit der Ausbildung selbst wird in den Plänen der Eltern durch das Arbeitseinkommen der Eltern beglichen.

Doch leider erleiden auch Familien-Ernährerinnen und Familen-Ernährer Unfälle und Krankheiten, teilweise erleiden Sie Todesfälle. Wer zahlt dann für die Ausbildung der Kinder?

Dazu wurden Ausbildungs-Versicherungen erdacht. Dabei spart man in einen klassischen oder in einen fondsgebundenen Vertrag ein und wenn alles glatt läuft, hat der Nachwuchs mit 18 oder 20 Jahren schon einen gewissen Grundstock für die Zeit der Ausbildung gelegt.

Passiert jedoch etwas mit dem Familien-Ernährer wie Verletzungen, Unfälle oder gar der Todesfall, zahlt die Versicherung die Beiträge einfach weiter. Die Folge: mit zum Beispiel 18 Jahren ist der Vertrag soweit kapitalisiert, dass der Nachwuchs eine Ausbildung durchführen kann.

4. Wirkungsweise, Vor- und Nachteile eines Sparplans

Beim Sparplan werden automatisch in regelmäßigen Abständen kleinere, konstante Geldsummen angespart. Meist geschieht das im Monats-Rythmus – also zum Beispiel 25 €, 100 € oder 1.000 € im Monat.

Das Geld kann automatisch auf Sparkonten, Tageszinskonten oder in Investmentfonds fließen.

Dabei bieten die im Kurs täglich schwankenden Investmentfonds einen besonderen Rendite-Kick: den Cost-Average-Effekt.

Dabei ist es so, dass mit einem monatlich konstanten Sparbeitrag bei relativ niedrigen Kursen viele Anteile eines Investmentfonds gekauft werden – genau richtig, denn wenn eine Ware (hier: Investmentfondsanteile) günstig ist, wird viel gekauft (hier: viele Anteile). Wenn dagegen der Kurs des Investmentfonds gerade sehr hoch steht, werden relativ wenige Anteile gekauft. Auch das ist genau richtig, denn von einer teuren Ware sollte man wenig kaufen.

Je nach Anspar-Periode bringt der Cost-Average-Effekt einen Vorteil von mehreren Prozentpunkten.

Deshalb gilt: man sollte für einen regelmäßigen Sparplan ein langfristig ansteigende, aber grundsätzlich möglichst stark schwankendes Anlageprodukt wählen, um einen möglichst starken Cost-Average-Effekt zu erzielen.

Interessant macht den Fondssparplan:

  • jederzeit kündbar und auszahlbar
  • angespartes Kapital kann jederzeit entnommen werden
  • Anpassungen in der Höhe der Sparrate sind jederzeit möglich
  • auch einmalige Zuzahlungen sind jederzeit möglich
  • hohe ethisch-ökologische Anlagestandards machbar

Neben der allgemeinen, weltweiten Anlage kann auch auf langfristig erfolgsversprechende Themen gesetzt werden. Im ethisch-ökologischen Sektor könnten das Wasser-Sparpläne, Holz-Sparpläne oder Klimaschutz-Sparpläne sein. Tritt der langfristige Trend ein kann der Anleger höhere Renditen als bei der allgemeinen Aktienanlage erwarten.

Fazit: Der Kinder-Sparplan ist ideal um sinnvoll etwas für die Kinder anzusparen. Das können die eigenen Kinder sein, Enkel, Nichten / Neffen oder selbst die Kinder des Nachbarn. Setzen Sie auf Investmentfonds um hohe Sicherheit mit hohen Renditen zu verbinden und halten Sie den Sparplan möglichst lange durch. Idealerweise läuft er auf den Namen des Kindes, um dessen Steuervergünstigungen zu erhalten. Man kann ich auch auf den eigenen Namen laufen lassen, womit man die Entscheidungsfreiheit über das Geld behält.

Reale Entwicklung:

Um nach all der grauen Theorie auch reale Tatsachen sprechen zu lassen hier ein Beispiel für einen ca. 5 Jahre laufenden Fondssparplan mit offensiver Ausrichtung (für Kinder mit langer Anlagedauer gut geeignet):

Reale Entwicklung eines Fondssparplans, schwarze Linie: Einzahlungen; blaue Linie: aktueller Wert der Fonds (offensive Ausrichtung; ca. 80% Aktien, ca. 20% Anleihen, Rendite pro Jahr: ca. 7,6 Prozent nach Kosten, alle Angaben ohne Gewähr)

Deutlich zu erkennen anhand der schwarzen Linie ist das eingezahlte Kapital, dessen Monatssparrate in der 2. Jahreshälfte 2016 erhöht wurde. Von da an verläuft die Zackenlinie erkennbar steiler.

Die blaue Linie zeigt den Depotstand an, also die Einzahlungen plus die Gewinne. Insgesamt freut sich der  Sparplanbesitzer heute über rund 18.300 Euro, die er „nebenbei“ angespart hat. Die erzielte Rendite liegt bei interessanten 7,6 Prozent jährlich (zum Vergleich: der Sparzins in dieser Periode hat zwischen 0 Prozent und 0,5 Prozent gelegen).

Taschengeld Sparen für Kinder / Jugendliche

Praktisch kein Kind vergisst es, irgendwann einmal in der Schule nach dem Taschengeld zu fragen. Und es ist in der Tat sehr wertvoll, wenn die Kinder ein Taschengeld erhalten und es selbst verwalten können.

Schon mit überschaubaren, kleinen Beträgen kann dem Kind damit die Möglichkeit geschaffen werden, selbst Geld zu verwalten und selbst herauszufinden, welche Anschaffung es selbst erledigen und welche Anschaffungen es sich vielleicht lieber für später aufhebt.

Doch welche Taschengeld-Höhe ist die Richtige? Hier eine grobe Orientierungshilfe:

GruppeEmpfehlung Taschengeld lt. Jugendamt Nürnberg
Kinder unter 6 Jahren1 Euro pro Woche
Sechs- bis Neunjährige2 bis 3 Euro pro Woche
Zehn- bis Zwölfjährige14 bis 20 Euro im Monat
Dreizehn- bis Sechzehnjährige21 bis 45 Euro im Monat

Sparen per Sparschwein

Natürlich sollte auch die ursprünglichste Form des Sparens für Kinder nicht vergessen werden: das Sparschwein.

Hier gibt es allerdings gar keinen Zins; unter Berücksichtigung der Inflation wird sogar Geld vernichtet. Genau genommen kommen damit die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, für Kinder das Vermögen zu mehren. Trotzdem hat das Sparschwein seinen Sinn, stattt virtuellen Geldes kann haptisch die Erfahrung des Sparens eingeprägt werden.

Und es spricht ja auch nichts dagegen, das Sparschwein immer mal wieder zu schlachten. Dann kann vielleicht die Hälfte des Geldes für Spielsachen ausgegeben werden, die andere Hälfte kann bei der Bank eingezahlt werden. Aber Achtung: verschiedene Banken und Sparkassen sind dazu übergegangen, das Zählen von Münzen bei Einzahlungen nur noch gegen Gebühr durchzuführen.

5. Wie kann ich für das Kind eigene Steuer-Freibeträge erreichen?

Steuern sind sicherlich der größte Einflussfaktor wenn es um die Optimierung der Rendite von Geldanlagen geht. Schließlich greift der Fiskus kräftig zu – bei Erträgen aus Kapitalvermögen (also üblicherweise das was bei Kindern anfällt) gilt die Kapitalertragssteuer, eine pauschale Abgeltungssteuer, in Höhe von 25% der Erträge (also des Gewinns) plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuer sowie möglichweise die Kirchensteuer (8% in Baden-Württemberg und Bayern, 9% in allen weiteren Bundesländern), so dass schließlich rund 28 Prozent Steuern anfallen.

Doch bis zu welcher Höhe sind Zins- und Kapitalerträge überhaupt steuerfrei? Hierzu eine hilfreiche Tabelle (ohne Gewähr, Zahlen können sich mit der Zeit ändern):

Art des FreibetragsHöhe des Freibetrags
Grundfreibetrag9.408 Euro (Jahr 2020)
Sparer-Pauschbetrag801 Euro
Sonderausgaben-Pauschale36 Euro
steuerfrei10.245 Euro

Ein Kind kann also Kaptialerträge in Höhe von 10.245 Euro jährlich erzielen (wenn sonst keine steuerpflichtigen Einnahmen vorhanden sind), bevor es Steuern zahlen muss (alle Angaben ohne Gewähr).

Um zu verhindern, dass die Banken sofort wenn ein Gewinn anfällt, Steuern abführen, kann das Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und bei der Bank einreichen. Ansonsten müsste das Kind auf dem Weg einer Einkommenssteuererklärung sich die zuviel gezahlte Steuer wieder zurück holen.

Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung, die ja gesondert beim Finanzamt beantragt werden muss, kann man für ein Kind zumindest den Sparerpauschbetrag bei der Bank als Freibetrag eintragen lassen (mithilfe eines Freistellungsauftrages). Das veranlasst die Bank bei Gewinnen bis 801 Euro pro Jahr keine Kapitalertragssteuer abzuführen. Dieser Auftrag kann ohne den Gang zum Finanzamt bei der Bank eingereicht werden. Hat das Kind mehrere Bankverbindungen, sind die 801 Euro auf die einzelnen Banken aufzuteilen.

Wichtig: die oben genannten Punkte in Bezug auf Einsparung von Kapitalertragssteuer sind nur anwendbar, wenn das Depot oder das Konto auf den Namen des Kindes geführt wird!

6. Zugriffsmöglichkeiten der Eltern, Großeltern oder Tanten/Onkels auf das für die Kinder angesparte Geld

Während man aus steuerlichen Gründen das Geld am besten auf den Namen des Kindes anlegt, sprechen die Zugriffsmöglichkeiten eher dafür, das Geld auf den Namen der Eltern / Großeltern oder Tanten / Onkels anzulegen.

Wenn das Depot / Konto auf den Namen des Kindes angelegt ist können – vor dem 18. Lebensjahr –  die Erziehungsberechtigten über das Geld verfügen. Allerdings nicht frei, denn als Sachwalter des Kindes dürfen sie das Kapital des Kindes nicht beliebig verwenden. Meist prüft das niemand (Schadensersatzansprüche können später vom Kind geltend gemacht werden), so dass in der Praxis grundsätzlich die Erziehungsberechtigten das Konto / Depot auflösen oder Geld überweisen können.

Nur wenn der Schenkende (Opa/Oma/Tante/Onkel/Eltern etc.) das Geld auf den eigenen Namen anlegt, behält er auch die Hohheit über das Geld und kann frei verfügen. Sollte sich das Kind zum Beispiel als Jugendlicher vollkommen anders entwickelnd als man das gedacht hätte, kann die Übergabe des Geldes natürlich auch ausfallen.

7. Sinnvolle Varianten des Vererbens mit warmer Hand (Schenkung)

Häufig geht es bei der Übertragung von Geld auf Kinder nicht nur um das Thema des Ansparens, sondern auch um das Thema des Vermeidens von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Schließlich hat jeder, der die Pflicht hat Steuern zu zahlen, auch das Recht, Steuern zu sparen (Helmut Schmidt).

Wichtig zu wissen ist, dass man oberhalb bestimmter Freigrenzen grundsätzlich Erbschaftssteuer zu zahlen hat. Diese sind bei Kindern aktuell 400.000 Euro, bei Enkeln nur noch 200.000 Euro und bei Nichten / Neffen nur noch 20.000 Euro. Gerade wenn Immobilienbesitz vererbt wird handelt es sich also um Summen, die – besonders in Zeiten von Kinderarmut – recht schnell überschritten werden.

Schenkungen, also wenn man zu Lebzeiten Vermögen weitergibt, werden grundsätzlich sehr ähnlich zu Erbschaften behandelt. ABER: nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren werden Schenkungen aus steuerlicher Sicht „vergessen“. Wer also einen Freibetrag von 20.000 Euro hat (z.B. Tante schenkt Neffen), kann diesen alle 10 Jahre erneut ausnutzen.

Entsprechend ist häufig der Wunsch zu hören, dass man gerne Vermögen verschenken möchte, aber ja nicht weiß, was der Beschenkte damit dann anfängt. Gerade wenn der Beschenkte noch recht jung ist, ein reales Problem.

Dafür kann man spezielle Lösungen wie die 99% – 1% Fondspolice nutzen. Der Verschenkende legt also auf den eigenen Namen eine Fondspolice an und zahlt z.B. 20.000 Euro ein. Angelegt wird das Geld innerhalb der Fondspolice in eine Auswahl verschiedener Fonds. Dann überträgt er 99% der Fondspolice auf den zu Beschenkenden, also praktisch das gesamte Vermögen.

Der Clou dabei: das verbliebene 1 Prozent sorgt dafür, dass bei jeder Auszahlung die Unterschrift von beiden eingeholt werden muss.

Somit können Steuern gespart werden ohne dass der Verschenkende ein Risiko eingeht, denn für jede Auszahlung wird auch die Unterschrift des Verschenkenden weiterhin benötigt. Alles was man zum Thema Erben & Schenken wissen sollte, haben wir hier zusammengefasst.

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Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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