Wie Sie mit der Nichtveranlagungsbescheinigung steuerfrei Geld anlegen

Das Wichtigste in Kürze:
Für jeden Steuerpflichtigen in Deutschland gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag. Durch diesen Grundfreibetrag wird das Existenzminimum abgesichert – er sorgt also dafür dass jedem Deutschen genug für den alltäglichen Mindestbedarf wie Nahrung, Kleidung und Wohnen bleibt. Im Jahr 2019 wurde der Grundfreibetrag auf 9.168 Euro angehoben. Im Jahr 2020 werden es dann 9.408 Euro sein. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils doppelte Beträge.

Neben dem Gehalt zählen auch Kapitalerträge wie Kursgewinne, Zinsen oder Dividenden dazu. Bleibt man trotzdem unter dem Grundfreibetrag, lohnt es sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen. Denn wer ein geringes Einkommen und jedoch hohe Kapitalerträge hat, der kann damit kräftig Steuern sparen.

Warum lohnt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Auch selbst zu meistern: der Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung

Dafür bedarf es eine Erklärung der Grundsituation. Jedem Sparer steht ein sogenannter Sparerfreibetrag zu, dieser begegnet Ihnen wenn Sie Ihr Bankberater nach dem Freistellungsauftrag fragt. Denn Kapitalerträge bis zu 801 € im Jahr sind für Ledige steuerfrei. Für Verheiratete gilt 1.602 €. Sobald Sie mit einem Euro Gewinn oder Zinsen darüber liegen wird die Abgeltungssteuer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und fallweise Kirchensteuer abgezogen.

Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung haben Sie die Möglichkeit höhere Kapitalerträge als 801 Euro steuerabzugsfrei zu vereinnahmen. Zum Beispiel 3000 Euro ohne dass darauf Steuern direkt von der Bank abgezogen werden. Denn diese Bescheinigung stellt Sie von der Abgeltungssteuer frei.

Als Voraussetzung gilt, dass Sie mit den gesamten Einnahmen – also Gehalt zzgl Kapitalerträge unter dem jährlichen Grundfreibetrag sind.

Sie können sich folgende Regel merken:

Gehalt und Kapitalerträge sind kleiner als der Grundfreibetrag: Beantragen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung und Ihre Kapitalerträge sind über den Sparerfreibetrag hinaus steuerfrei.

Gehalt und Kapitalerträge sind höher als Grundfreibetrag: Erteilen Sie lediglich einen Freistellungsauftrag bei den Banken,  damit bleiben Ihre Kapitalerträge bis 801 Euro steuerfrei

Für wen zahlt sich die NV Bescheinigung aus?

Besonders Menschen mit geringen Einkünften wie Kinder, Rentner und Studenten oder Minijobber profitieren davon. Gerade Kinder erhalten immer häufiger Vermögensübertragungen seitens der Großeltern oder Eltern. Ohne sonstiges Einkommen können die Enkel oder Kinder Kapitalerträge bis zu 9.000€ steuerfrei vereinnahmen.

Wie erhalte ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Keine Sorge die Beantragung ist nicht so kompliziert wie der Name vermuten lassen würde. Den zweiseitigen Antrag, der offiziell „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“, heisst, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Online unter:  Nichtveranlagungsbescheinigungen

Neben den allgemeinen Informationen wie Steuer ID, Name und Adresse, Angaben zum Ehepartner und Kindern, tragen Sie dort Ihre ganzen Einkünfte – also alles, was Sie in einem Jahr an Geld bekommen – ein.

Beantragen Sie so viele Exemplare wie Sie Banken haben, denn jede einzelne benötigt eine eigene Nichtveranlagungsbescheinigung von Ihnen.

Ein Tipp: Es ist wirklich ganz einfach und der Gang zum Steuerberater dafür nicht von Nöten. Sparen Sie sich das Honorar, das unserer Erfahrung nach auch mal bei 300€ dafür liegen kann. Sollte es Ihnen wirklich nicht gelingen das Formular auszufüllen bleibt noch der Gang zu den bundesweiten Lohnsteuerhilfevereinen, dort ist es meist etwas günstiger.

Wie prüft das Finanzamt Ihre Angaben?

Seit 01. Januar 2013 sind alle Banken verpflichtet die Kapitalerträge ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das Finanzamt kann somit sogar nachträglich prüfen ob Ihre Angaben bezüglich der Kapitalerträge korrekt sind.

Wo muss die NV-Bescheinigung abgegeben werden?

Wenn Sie vom Finanzamt Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten haben, können Sie diese an Ihre Banken weiterleiten. Mit der vorliegenden Bescheinigung darf Ihnen die Bank die Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer auszahlen. Selbstverständlich muss jede einzelne Bank bei der Sie Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden erhalten eine NV-Bescheinigung erhalten.

Wie lange ist die Nichtveranlagungsbescheinigung gültig?

Die Bescheinigung wird für drei Jahre ausgestellt und endet zum Jahresende. Wenn diese Zeit vorbei ist, können Sie wenn sich die finanzielle Situation nicht geändert hat einen neuen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung stellen. Wichtig: Wenn sich Ihre Einkommenssituation früher ändert und sie höhere Einkünfte als den Grundfreibetrag haben, müssen Sie die Bescheinigung zurückgeben. Auch das Finanzamt kann eine ausgestellte Bescheinigung zurückfordern. In diesem Fall müssen Sie die Bescheinigung von Ihrer Bank zurückholen.

Was wenn mein Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag?

Wenn Sie über mehr Einkommen verfügen als den Grundfreibetrag gibt es keine NV-Bescheinigung. Dann können Sie nur einen Freistellungsauftrag erteilen. Damit haben Sie einen Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr bzw. 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren.

Ein wichtiger Rechtshinweis: Selbstverständlich stellt dieser Artikel keine steuerliche Beratung dar. Wenden Sie sich in all Ihren steuerlichen Fragen an die Lohnsteuerhilfevereine oder Ihren Steuerberater.

Über die Autorin

Carmen Junker Carmen Junker ist Gründerin der Grünes Geld GmbH und Geschäftsführerin der Grünes Geld GmbH. Carmen Junker: „Ein Grund mein berufliches Wirken speziell auf die Nachhaltige Geldanlage auszurichten ist, die Welt ein Stück positiver zu gestalten mit den Mitteln und Kenntnissen die mir zur Verfügung stehen. Aus der Verantwortung für die kommende Generation und weil ich selbst noch einige Jahre auf diesem schönen Planeten verbringen möchte“.

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